Zuletzt aktualisiert am 18. September 2025
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Avalkredite gehören zu den wichtigsten Werkzeugen eines Unternehmens: Wenn Ihr Auftraggeber (Gläubiger) eine Sicherheit von Ihnen (Schuldner) fordert, können Sie einen Avalkredit bei einer Bank als Sicherheit nutzen, anstatt Bargeld zu hinterlegen. Auf diese Weise beeinflussen die Sicherheiten für Ihren Auftraggeber Ihre Liquidität nicht, Sie können mehr Aufträge annehmen und größere Aufträge bedienen. Dafür fallen Gebühren an: die sogenannte Avalprovision.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Avalprovision ist die Gebühr an eine Bank für das Auftreten als Bürgen
- Die Höhe liegt zwischen 1,5 – 11 % und wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, zum Beispiel von der Höhe der Avalsumme sowie der Laufzeit und Art des Avals.
- Es handelt sich um eine absetzbare Betriebsausgabe, kann aber in Einzelfällen als Schuldzinsen gelten – besprechen Sie alle steuerrechtlichen Aspekte am besten mit Ihrem Steuerberater!
Was ist eine Avalprovision?
Dabei geht es um die laufende Zahlung an eine Bank, bei der Sie einen Avalkredit haben. In dieser Geschäftsverbindung spricht man auch von einer “Bankbürgschaft”. Die Alternative zu einer Bank ist eine Versicherung als Geschäftspartner – hier sind die Formulierungen “Bürgschaftsversicherung” und “Jahresbeitrag” bzw. “Avalzins” gängiger. Banken und Versicherungen unterscheiden sich als Anbieter stark, in diesem Beitrag gehen wir ausführlich darauf ein.
Wofür wird eine Avalprovision gezahlt?
Diese zahlen Sie, sobald Sie den Avalkredit nutzen: Eine Bank bürgt mit einem Aval dafür, dass Sie als Auftragnehmer Ihren Verpflichtungen gegenüber Ihrem Auftraggeber nachkommen. Damit übernimmt die Bank das Risiko, dass Sie diesen nicht nachkommen und die Bank deshalb die Summe des ausgegebenen Avalkredits an Ihren Auftraggeber zahlen muss. Dabei kann die Avalprovision für die reine Übernahme des Risikos verlangt werden – unabhängig davon, ob das Aval in Anspruch genommen wird oder nicht.
Im Vergleich zu Versicherungen gibt es einen wichtigen Unterschied: die Kosten.
Wie hoch ist die übliche Avalprovision?
Wenn Sie eine Bürgschaft bei einem Versicherer abschließen, dann befindet sich der Beitragssatz meistens in einem Bereich von 0,65 – 4,5 Prozent der Bürgschaftssumme pro Jahr. Im Falle eines Avals bei einer Bank liegt die erwartbare Avalprovision in einem Bereich von 1,5 – 11 Prozent pro Jahr. Die Aufwendung bei einer Versicherung ist für Sie meistens geringer als bei einer Bank.
Wie wird die Avalprovision berechnet?
Für die Berechnung werden verschiedene Faktoren herangezogen, zum Beispiel: Ihre Bonität bzw. Bonitätsbewertung, die Laufzeit und Art des Avals sowie eventuell von Ihnen gestellte Sicherheiten. Das Stellen von Sicherheiten kann eine Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag sein oder den Beitrag reduzieren – Darüber kann Ihnen Ihr Bürgschaftsexperte Auskunft geben.
Ist die Avalprovision steuerlich absetzbar?
Ähnlich wie die Kontoführungsgebühr kann die Avalgebühr grundsätzlich eine abziehbare Betriebsausgabe gemäß §4 Absatz 4 EStG sein. Dabei ist es wichtig, dass es sich rechtlich nicht um Schuldzinsen handelt: In Einzelfällen können die Gebühren für Ihre Avale als Schuldzinsen gemäß §4 Absatz 4a EStG gelten und für Schuldzinsen gibt es rechtliche Besonderheiten, die Sie beachten müssen. Klären Sie alle steuerlichen Aspekte deshalb am besten immer mit Ihrem Steuerberater ab.
Häufige Fragen zur Avalprovision
Welchen Unterschied gibt es zwischen Aval und Bürgschaft?
Der wesentliche Unterschied ist der Anbieter: Wenn Banken als Bürgen auftreten, wird meistens von einem Aval gesprochen. Wird ein Vertrag mit einer Versicherung als Bürgen geschlossen, dann spricht man in der Regel von einer Bürgschaft. Eine Ausnahme ist der Begriff “Bankbürgschaft”, mit dem ein Vertrag mit einer Bank als Bürgen gemeint ist. Beide Begriffe meinen grundsätzlich das Gleiche.
Gibt es einen Unterschied zur Bürgschaftsprovision?
Ja, den gibt es. Eine Avalprovision bezieht sich in der Regel auf eine Bank als Bürgen und liegt zwischen 1,5 – 11 Prozent der Avalsumme pro Jahr. Bei einer Bürgschaftsprovision handelt es sich meistens um den Beitragssatz bei einem Versicherer für eine Bürgschaftsversicherung, der deutlich geringer zwischen 0,65 – 4,5 Prozent pro Jahr liegt.
Ist die Avalprovision mit einem Zins bei einem regulären Kredit vergleichbar?
Nein, die Avalprovision ist nicht mit einem regulären Kredit vergleichbar: Es handelt sich bei einem Aval nicht um ein Darlehen oder einen Kreditvertrag, für den Darlehenszinsen gezahlt werden, sondern um die Absicherung von Verbindlichkeiten über einen Bürgen.