Zuletzt aktualisiert am 6. November 2025
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Vorauszahlungen sind im Baugewerbe wie auch im Maschinen- und Anlagenbau gängig. Sie ermöglichen es dem Auftragnehmer, Materialien und Rohstoffe zu kaufen wie auch Mitarbeiter zu bezahlen. Daher verlangen die meisten Auftragnehmer eine Anzahlung oder Vorauszahlung, bevor sie überhaupt mit dem Auftrag beginnen. Doch für die Auftraggeber birgt dieses Vorgehen Gefahren. Hier erfahren Sie, welche Risiken bei Vorauszahlungen bestehen und wie diese abgesichert werden können.
In welcher Höhe werden Vorauszahlungen üblicherweise vereinbart?
Generell wird zwischen Anzahlung und Vorauszahlung unterschieden. Bei Anzahlungen sind zwischen und 30 und 50 Prozent Anzahlung bei Auftragserteilung gängig. Vorauszahlungen werden zu bis zu 100 Prozent der Auftragssumme vereinbart und stellen damit ein noch höheres Risiko für einen Auftraggeber dar – wenn keine entsprechende Sicherheit vom Auftraggeber gestellt wird.
Welche Risiken gibt es bei Vorauszahlungen?
Mit einer Vorauszahlung entstehen für Auftraggeber erhebliche Risiken. Noch dazu können die Vorauszahlungen je nach Branche und Auftrag sehr hoch ausfallen. Um Personalkosten und Materialien zu decken, verlangen viele Unternehmen eine Zahlung von rund 30 bis 50 Prozent, manchmal aber auch bis zu 100 Prozent der Gesamtsumme.
Sobald eine Vorauszahlung geleistet wurde, haben die Kunden kein „Druckmittel“ mehr, damit der Auftrag schnell umgesetzt wird. Erbringt der Auftragnehmer die Leistung nicht wie vereinbart, unpünktlich oder mangelhaft, wurde bereits eine Vorauszahlung geleistet. Im schlechtesten Fall ist der Auftrag gar nicht erst erfüllt worden, das Geld dafür aber teilweise bezahlt. Die Erfüllung des Vertrages oder die Erstattung der Anzahlung kann sich Wochen bis Monate hinziehen und sogar vor Gericht enden.
Problematisch ist dies vor allem, wenn die Auftraggeber auf die Ausführung des Auftrags angewiesen sind, um weitere Aufträge zu erteilen. Zum Beispiel im Baugewerbe: Ist diese Dienstleistung elementar, um weitere Maßnahmen wie die Errichtung eines Hauses fortführen zu können, kann das ganze Bauprojekt zum Stillstand kommen. Schlimmstenfalls droht dem Auftraggeber der finanzielle Ruin.
Ein weiteres Risiko bei einer Vorauszahlung besteht durch Insolvenz. Denn im Insolvenzfall ist das bereits gezahlte Geld erstmal verloren. Meldet ein Unternehmen Insolvenz an und kann die vereinbarte Leistung nicht erbracht werden, landen die Auftragnehmer in der Insolvenzmasse. Der Auftraggeber ist dann einer von vielen Gläubigern, die ihr Geld zurückerhalten möchten. Es kann daher Jahre dauern, bis die Erstattung erfolgt. In vielen Fällen droht sogar der Totalausfall. Dann verlieren die Auftraggeber ihre Anzahlung, ohne je eine (zufriedenstellende) Gegenleistung dafür erhalten zu haben.
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Wie können die Risiken einer Vorauszahlung abgesichert werden?
Eine Vorauszahlung birgt immer Risiken für den Auftraggeber. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, wie er sich finanziell dagegen absichern kann: mit einer Vorauszahlungsbürgschaft.
Der Zweck der Vorauszahlungsbürgschaft besteht darin, die geleistete Zahlung bei Nicht-Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung abzusichern. Der Bürge der Vorauszahlungsbürgschaft – ein Versicherer oder eine Bank – tritt im Leistungsfall ein und erstattet dem Auftragnehmer die auf der Bürgschaftsurkunde festgehaltenen Bürgschaftssumme.
Wann ein Anspruch auf die Leistung aus der Vorauszahlungsbürgschaft besteht, ist vertraglich festgehalten. Je nach Branche werden unterschiedliche Verträge geschlossen. Im Baugewerbe handelt es sich um Leistungsverträge, während in der Produktion Lieferverträge zum Tragen kommen. In jedem Fall besteht ein vertragliches Verhältnis zwischen dem Auftraggeber als Gläubiger, dem Auftragnehmer als Schuldner und der Bank/der Versicherung als Bürge. Dieses wird mit einer Bürgschaftsurkunde belegt.
- Aber nicht nur der Auftraggeber profitiert von der Vorauszahlungsbürgschaft. Der Auftragnehmer profitiert davon. Denn er kann seinem Kunden Sicherheiten bereitstellen und damit die Chance auf eine Auftragszusage erhöhen.
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Mit Vorauszahlungen gehen erhebliche Risiken für die Auftraggeber einher. Sie verlieren ihr Druckmittel gegenüber dem Auftragnehmer und können bei Insolvenz sogar einen Totalausfall erleiden. Um sich vor diesen Gefahren zu schützen, ist eine Anzahlungsbürgschaft sinnvoll. Denn diese übernimmt die Forderungen und erstattet im Leistungsfall die erbrachte Vorauszahlung.
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