Vorauszahlungen sind im Baugewerbe wie auch im Maschinen- und Anlagenbau gängig. Sie ermöglichen es dem Auftragnehmer, Materialien und Rohstoffe zu kaufen wie auch Mitarbeiter zu bezahlen. Daher verlangen die meisten Dienstleister eine Anzahlung, bevor sie überhaupt mit dem Auftrag beginnen. Doch für die Auftraggeber birgt dieses Vorgehen Gefahren. Hier erfahren Sie, welche Risiken bei Vorauszahlungen bestehen und wie Sie sich davor schützen können.
Diese Risiken bestehen bei Vorauszahlungen
Mit einer Vorauszahlung bestehen für die Auftraggeber erhebliche Risiken. Noch dazu können die Anzahlungen je nach Branche und Auftrag sehr hoch ausfallen. Um Gehälter und Materialien zu decken, verlangen viele Unternehmen eine Vorauszahlung von rund 40 bis 50 Prozent der Gesamtsumme.
Wurde erst einmal eine Vorauszahlung geleistet, haben die Kunden kein „Druckmittel“ mehr. Erbringt der Auftragnehmer die Leistung nicht wie vereinbart, unpünktlich oder mangelhaft, wurde bereits eine Anzahlung geleistet. Im schlechtesten Fall ist der Auftrag gar nicht erst erfüllt worden, das Geld dafür aber teilweise bezahlt. Die Erfüllung des Vertrages oder die Erstattung der Anzahlung kann sich Wochen bis Monate hinziehen und sogar vor Gericht enden.
Problematisch ist dies vor allem, wenn die Auftraggeber auf die Ausführung des Auftrags angewiesen sind. Zum Beispiel im Baugewerbe. Ist diese Dienstleistung elementar, um weitere Maßnahmen wie die Errichtung eines Hauses fortführen zu können, kann das ganze Bauprojekt zum Stillstand kommen. Schlimmstenfalls droht dem Auftraggeber der finanzielle Ruin.
Ein weiteres Risiko bei einer Vorauszahlung besteht durch Insolvenz. Denn im Insolvenzfall kann das bereits geleistete Geld sogar verloren sein. Meldet ein Unternehmen Insolvenz an und kann die vereinbarte Leistung nicht erbracht werden, landen die Auftragnehmer in der Insolvenzmasse. Sie sind dann einer von vielen Gläubigern, die ihr Geld zurückerhalten möchten. Und dabei werden andere Gläubiger, die höher in der Rangfolge gelistet sind, zuerst bedient. Es kann somit Jahre dauern, bis die Erstattung erfolgt. In vielen Fällen droht sogar der Totalausfall. Dann verlieren die Auftraggeber ihre Anzahlung, ohne je eine (zufriedenstellende) Gegenleistung dafür erhalten zu haben.
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So können Sie sich vor den Risiken einer Vorauszahlung schützen
Eine Vorauszahlung birgt immer Risiken für den Auftraggeber. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, wie er sich finanziell dagegen absichern kann: mit einer Vorauszahlungsbürgschaft.
Die Vorauszahlungsbürgschaft funktioniert unabhängig davon, ob der Auftraggeber Unternehmer oder Privatperson ist. Ihr Zweck besteht darin, die geleistete Anzahlung bei Nicht-Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung abzusichern. Der Bürge der Vorauszahlungsbürgschaft, in diesem Fall ein Versicherungsunternehmen oder eine Bank, tritt im Leistungsfall ein und erstattet dem Auftragnehmer die geforderte Anzahlung. Daher wird diese Absicherung auch „Anzahlungsbürgschaft“ genannt.
Wann ein Anspruch auf die Leistung aus der Anzahlungsbürgschaft besteht, ist vertraglich festgehalten. Je nach Branche werden unterschiedliche Verträge geschlossen. Im Baugewerbe handelt es sich um Leistungsverträge, während in der Produktion Lieferverträge zum Tragen kommen. In jedem Fall besteht ein vertragliches Verhältnis zwischen dem Auftraggeber als Gläubiger, dem Auftragnehmer als Schuldner und der Bank/der Versicherung als Bürge. Dieses wird mit einer Bürgschaftsurkunde belegt.
- Nicht nur dem Auftraggeber bietet die Anzahlungsbürgschaft Vorteile. Auch der Auftragnehmer profitiert davon. Denn er kann seinem Kunden Sicherheiten bereitstellen und damit die Chance auf eine Auftragszusage erhöhen.
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Mit Vorauszahlungen gehen erhebliche Risiken für die Auftraggeber einher. Sie verlieren ihr Druckmittel gegenüber dem Auftragnehmer und können bei Insolvenz sogar einen Totalausfall erleiden. Um sich vor diesen Gefahren zu schützen, ist eine Anzahlungsbürgschaft sinnvoll. Denn diese übernimmt die Forderungen und erstattet im Leistungsfall die erbrachte Vorauszahlung.
Wenn Sie Fragen dazu oder zu anderen Bürgschaftsarten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Experten beraten Sie und helfen Ihnen, sich selbst, Ihr Unternehmen oder Ihr Bauprojekt ordentlich abzusichern. Vereinbaren Sie jetzt hier Ihr Erstgespräch mit uns.