Anzahlungen sind insbesondere in der Baubranche an der Tagesordnung. Denn sie werden vom Auftragnehmer dazu genutzt, Material für das Bauvorhaben zu beschaffen und Mitarbeiter zu bezahlen. Doch leistet der Auftraggeber die Anzahlung ohne Gegenleistung, birgt das für ihn Risiken. Um sich davor zu schützen, gibt es die Anzahlungs- oder auch Vorauszahlungsbürgschaft. Im Folgenden erfahren Sie, welche Vor- und Nachteile mit der Anzahlungsbürgschaft einhergehen.
300 Kundenstimmen
Ohne eine Anzahlung sind viele Bauvorhaben heutzutage gar nicht erst realisierbar. Denn der Auftragnehmer kauft Material ein und beschäftigt Mitarbeiter. Diese Kosten möchte er im Voraus gedeckt haben. Doch für den Auftraggeber birgt eine Anzahlung immer Risiken. Wird das Bauvorhaben nicht zufriedenstellend ausgeführt oder meldet das beauftragte Unternehmen Insolvenz an, kann die Anzahlung verloren gehen. Um sich vor diesem Risiko zu schützen, gibt es die Anzahlungsbürgschaft. Dabei wird die geleistete Vorauszahlung durch einen Bürgen abgesichert.
Hinweis: Die Anzahlungsbürgschaft ist sowohl für den Auftragnehmer wie auch für den Auftraggeber sinnvoll. Bei einigen Bauvorhaben kann sie sogar Grundvoraussetzung sein, um den Auftrag zu erhalten. Außerdem lassen sich die Anzahlungen bei verschiedenen Eventualitäten absichern. Beispielsweise bei Insolvenz des Auftragnehmers, baulichen Mängeln, für die vertragsgemäße Lieferung etc.
Die Vorauszahlungsbürgschaft bietet erhebliche Vorteile sowohl für Auftraggeber wie auch für Auftragnehmer.
Hinweis: Generell gilt, dass Anzahlungsbürgschaften über Versicherungsunternehmen meist günstiger sind als bei Banken. Außerdem wird dabei nicht die Kreditlinie des Unternehmens belastet und der Vertrag muss nur einmal abgeschlossen werden. Das beste Angebot ist jedoch individuell in Abhängigkeit vom Bedarf und Unternehmen zu prüfen.
Sie benötigen schnell eine Bürgschaft? Unsere Spezialisten sind sehr schnell in der Analyse Ihres Bedarfs und haben einen schnellen Draht zu den Prüfern bei den Anbietern.
Unsere Experten beraten jeden Tag Unternehmen bei Bürgschaften. Wir kennen die aktuellen Tarife und können Ihnen genau die optimale Lösung vermitteln.
Nicht alles geht über einen Vergleichsrechner. Wir nehmen uns die Zeit mit Ihnen persönlich die Lösung zu erarbeiten, die am besten zu Ihnen passt.
» Seit 2009 haben wir von Bürgschaft24 bereits über 5000 Unternehmen dabei geholfen Bürgschaften optimal für ihr Unternehmen zu nutzen und so über 1 Milliarde EUR an Liquidität für Unternehmen in Deutschland bereit gestellt. «
Bürgschaften sind allgemein bonitätsabhängig. Bei einer guten Bonitätsbewertung (z. B. von der Creditreform) können Sie eine günstigere Prämie angeboten bekommen als mit einer mittleren Bonitätsbewertung. Bei zu schlechter Bonitätsbewertung machen Versicherer kein Angebot für eine Bürgschaftsversicherung. Die Prämien verschiedener Versicherer für Ihren Bürgschaftsbedarf können Sie in unserem Online-Vergleich einsehen.
Eine Anzahlung ist eine Teilzahlung, die zum Vertragsabschluss geleistet wird. Diese verwendet der Auftraggeber, um für notwendiges Material und Personal zu sorgen, ohne selbst in Vorleistung gehen zu müssen. Als Gegenleistung übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Anzahlungsbürgschaft, mit der die Anzahlung abgesichert wird. Deshalb gibt es die Formulierung “Anzahlung bei Vertragsabschluss” und “Anzahlung bei Auftragserteilung”.
Es gibt keine gesetzliche Unter- oder Obergrenze für eine Anzahlungsbürgschaft. Im Baugewerbe sind Anzahlung zwischen 30 und 50% gängig. Bei besonders hohen Aufwendungen werden auch bis zu 100% angezahlt. Dann benötigen Sie allerdings eine Vorauszahlungsbürgschaft.
Im Maschinen- und Anlagenbau werden häufig hohe Anzahlungsbürgschaften benötigt. Hier kommt es auf eine schnelle Bereitstellung der Bürgschaft und eine gute Angebotsverhandlung mit den Anbietern an.
Wir sind durch unser Avalmanagement bestens auf diese Anforderungen vorbereitet und können bereits in der Verhandlung mit Auftraggebern beratend zur Seite stehen.
In der Bauhauptbranche gibt es vielfältige Bürgschaftsarten und einen hohen Bedarf an Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften. Vielmehr aber können wir bei speziellen Konstallationen wie beispielsweise bei Projektgesellschaften, Generalübernehmern, Generalunternehmern, Architektenleistungen und vielem mehr weiterhelfen, da es für diese oftmals kompliziert ist auf dem Standardweg an Bürgschaften zu kommen.
Unternehmer in der Baunebenbranche benötigen schnell Hilfe für ihr Handwerk. Egal ob Ihre Kunden als Subunternehmer für Hauptauftraggeber arbeiten oder mit vielen kleinen Projekten zu tun haben. Wir finden eine Lösung.
Gegenüber dem Vertragspartner Lotto oder Post müssen Ihre Kunden häufig Sicherheiten für den Dienstleistungsvertrag stellen. Wir stellen die Bürgschaft zur Verfügung, damit Ihr Kunde sein Geld behalten kann oder es wieder auf sein Konto bekommt.
Zahlreiche Sonderbürgschaften ermöglichen den Erhalt von Liquidität.
Egal ob Rückbaubürgschaft, Zollbürgschaft, Prozessbürgschaft, Leasingbürgschaft oder viele andere.
Wir kennnen uns auch mit Sonderbürgschaften aus und helfen hier mit individuellen Lösungen.
Lassen Sie sich jetzt Ihr individuelles Angebot von unseren Experten erstellen!