Um Energie durch Windkraftanlagen und Solaranlagen produzieren zu können, werden große Flächen genutzt. Damit diese Flächen nach Ende der Maßnahmen nicht einfach mit Bauresten zurückgelassen werden, sind die Rückbau- und die Rekultivierungspflicht oft Bedingung der Flächennutzungsgenehmigung. Hier erfahren Sie, was diese Pflichten ausmacht und wie Sie die erforderliche Sicherheitsleistung mit einer Bürgschaft hinterlegen können.
Was ist eine Rückbaupflicht?
Windkraftparks und Solaranlagen beanspruchen große Flächen und verändern das Landschaftsbild. Deshalb wird mit der Rückbaupflicht vertraglich festgehalten, dass die Anlagen nach Betriebsende abgebaut werden und das beanspruchte Grundstück dem Besitzer im Ausgangszustand zurückgegeben wird.
Außerdem müssen etwaige Bodenversiegelungen beseitigt werden. Um die Einhaltung der Pflicht zu gewährleisten, wird sie im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Bau der Parks und Anlagen verhandelt. Dazu muss der Pächter eine Verpflichtungserklärung unterschreiben und finanzielle Sicherheiten stellen.
Für die Hinterlegung dieser Sicherheiten muss der Pächter beträchtliche Summen zahlen. Wurde der Rückbau entsprechend durchgeführt, erhält er sein Geld zurück. Ist der Pächter nicht in der Lage, den Rückbau durchzuführen, hat der Grundstückseigentümer die Sicherheiten, um eigenständig den Rückbau zu finanzieren.
Die finanziellen Sicherheiten können auf unterschiedlichen Wegen hinterlegt werden, wie
- Hinterlegung von Bargeld
- Kautionsversicherung (Bürgschaft)
- Festgeldkonto verpfänden oder abtreten
- Ausfallversicherungen
- Verpfändung von Gegenständen oder Rechten
→ Die Rückbaupflicht nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung ist im Baugesetzbuch (BauGB) festgehalten. Dauerhafte Aufgabe ist dann gegeben, wenn die Anlage über einen andauernden Zeitraum von mehr als zwölf Monaten nicht genutzt wird oder die dauerhafte Stilllegung erklärt wurde.
Was ist eine Rückbaubürgschaft?
Eine Rückbaubürgschaft ist für den Pächter eine Möglichkeit, die finanziellen Sicherheiten zu hinterlegen. Die Rückbaubürgschaft dient dem Grundstückseigentümer als Garantie, dass der Pächter seine Rückbaupflicht einhält oder – falls er das nicht kann – für die Rückbaukosten aufkommt. Ist der Pächter aufgrund von Insolvenz zahlungsunfähig, übernimmt die Versicherung die Kosten (in Höhe der Bürgschaftssumme).
Eine Rückbaubürgschaft hat den Vorteil, dass Ihre liquiden Mittel nicht für die zu hinterlegenden Sicherheiten gebunden wird. Sie müssen nur einen Beitrag für die Bürgschaft zahlen, behalten dafür aber Ihre Liquidität.
Mit der Rückbaupflicht muss der Windkraftanlagen- oder Solaranlagenbetreiber nur die Anlage abbauen und eventuelle Bodenversiegelungen entfernen. Wenn darüber hinaus die genutzte Fläche wiederhergestellt werden soll (Bepflanzung usw.), ist eine separate Rekultivierungsbürgschaft notwendig.
Was ist eine Rekultivierungspflicht?
Die Rekultivierungspflicht verpflichtet Unternehmen, die Umweltauswirkungen ihrer Aktivitäten zu minimieren und die natürliche Umwelt nach Beendigung ihrer Aktivitäten wiederherzustellen. Diese Pflicht kann in Umweltgesetzen und -vorschriften festgelegt sein. Unter Rekultivierung fallen je nach Beschaffenheit der Fläche verschiedene Aspekte, wie zum Beispiel
- Abbau von Anlagen
- Entfernung von Hilfsanlagen wie Beton für einen festen Untergrund
- Befüllung der Fläche, z. B. bei einer Kiesgrube
- Neubepflanzung der Fläche
- Wiederherstellung von Boden, Wasser und Vegetation
- Erstellung von Umweltmanagementplänen, Durchführung von Umweltüberwachung und Bereitstellung von Finanzmitteln für die Rekultivierung
Jetzt optimale Bürgschaftsversicherungen vergleichen
Was ist eine Rekultivierungsbürgschaft?
Eine Rekultivierungsbürgschaft kann von Unternehmen gefordert werden, deren Tätigkeit eine spätere Wiederherstellung der natürlichen Umwelt erfordert, wie auch bei Windkraft- und Solaranlagen. Diese Art von Bürgschaft dient dazu, sicherzustellen, dass die Umwelt nach Ende der Maßnahme wiederhergestellt wird. Insbesondere dann, wenn das Unternehmen sich nicht darum kümmern kann (beispielsweise wegen Insolvenz).
Daher fordern die Verpächter von Flächen (oft Gemeinden oder Städte) oft eine Rekultivierungsbürgschaft, bevor sie die Genehmigung für die Fläche erteilen. Denn ob das Unternehmen in 10 Jahren noch besteht, ist unklar. Deshalb muss vor Beginn der Maßnahme eine finanzielle Sicherheit hinterlegt werden.
Die Sicherheit ist hier die Rekultivierungsbürgschaft. Damit ist gewährleistet, dass die Fläche in jedem Fall rekultiviert wird. Auch, wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt der Rekultivierung nicht mehr besteht. Daher haben diese Bürgschaften eine lange Laufzeit von mehr als 5 Jahren.
→ Mit einer Rekultivierungsbürgschaft wird also sichergestellt, dass die Rekultivierungspflicht erfüllt wird.
Rekultivierungsbürgschaften werden häufig in Branchen wie Bergbau, Öl- und Gasgewinnung sowie Energieerzeugung verlangt.
Wo bekomme ich eine Rückbau- oder Rekultivierungsbürgschaft?
Eine Rückbau- oder Rekultivierungsbürgschaft erhalten Sie über zwei Wege.
Sie können eine Bürgschaft bei einer Bank abschließen oder Sie wenden sich an ein Versicherungsunternehmen und schließen eine Kautionsversicherung ab. Zweitere bringt viele Vorteile für Ihr Unternehmen und Ihre finanzielle Situation:
- Kreditlimit wird nicht belastet: Eine Kautionsversicherung erfordert keine Verwendung des Kreditlimits des Unternehmens, im Gegensatz zu einer Bankbürgschaft.
- Geringere Kosten: Eine Kautionsversicherung ist in der Regel günstiger als eine Bankbürgschaft.
- Flexibilität: Eine Kautionsversicherung kann leichter an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden, im Gegensatz zu einer Bankbürgschaft, die oft standardisiert ist.
- Keine Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit: Eine Kautionsversicherung hat keine Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit des Unternehmens. Eine Bankbürgschaft hingegen kann die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens verschlechtern.
- Schnellere Bearbeitung: Eine Kautionsversicherung wird in der Regel schneller bearbeitet als eine Bankbürgschaft.
Rückbaubürgschaft und Rekultivierungsbürgschaft sind zwei der komplexesten Bürgschaften, deren Beantragung besonders sorgfältig durchgeführt werden muss. Dafür gibt es keinen Standardrahmen, sie muss immer individuell angefragt werden. Darauf sind unsere Experten spezialisiert.
Mit unserer Beratung erhalten Sie
- spezialisiertes Bürgschaft-Fachwissen
- individuelle Beratung
- ein zeitnahes und bestens verhandeltes Angebot, eine breite Palette von Versicherungsprodukten wird geprüft
- Versicherungsverwaltung Ihrer bestehenden Versicherungen, Prüfung der Bürgschaftsrahmen
Fazit
Mit einer Bürgschaft wird die Sicherheitsleistung gestellt, die garantiert, dass genutzte Flächen nach Nutzungsende in ihren Ausgangszustand zurückversetzt werden. Bei der Rückbaupflicht umfasst das den Abbau der Anlagen und die Entfernung von Bodenversiegelungen. Mit der Rekultivierungspflicht wird darüber hinaus auch festgelegt, dass Pflanzen, Boden, Wasser und Vegetation wiederhergestellt werden.