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Für wen ist eine Anzahlungsbürgschaft sinnvoll?

Durch die Anzahlungsbürgschaft wird die Vorauszahlung eines Auftraggebers durch Bürgen abgesichert.

Hier erfahren Sie, für wen eine Anzahlungsbürgschaft sinnvoll ist und wieso eine Bürgschaft für Sie als Auftragnehmer Grundvoraussetzung sein kann.

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Kurz erklärt: Was ist eine Anzahlungsbürgschaft genau?

Im Handwerk fallen in der Regel bereits zu Beginn Kosten an, die der Auftragnehmer bezahlen muss. Zum Beispiel für Material und Löhne. Um diese zu decken, verlangt er von seinem Auftraggeber eine Anzahlung, die meist zwischen 30 und 50 Prozent der Gesamtsumme beträgt. Dadurch entsteht jedoch für den Auftraggeber das Risiko, dass der Auftrag nur mangelhaft und nicht zufriedenstellend ausgeführt wird. Oder schlimmstenfalls der Auftragnehmer Insolvenz anmelden muss und die Anzahlung ohne Gegenleistung verloren ist. Um dem Risiko einer Vorauszahlung entgegenzuwirken, gibt es die Anzahlungsbürgschaft. Diese ist nicht nur für Unternehmer, sondern in einigen Fällen auch für Privatpersonen sinnvoll.

Bei der Anzahlungsbürgschaft wird die Vorauszahlung eines Auftraggebers durch einen Bürgen abgesichert. Deshalb wird diese Bürgschaft häufig auch als Vorauszahlungsbürgschaft bezeichnet.

Das bedeutet: Der Auftraggeber leistet die geforderte Anzahlung für seinen Auftragnehmer. Dieser kann Material kaufen und Lohnkosten decken. Sollte es während der Ausführung des Auftrags zu einer Insolvenz des Auftragnehmers kommen, sind die Ansprüche des Auftraggebers durch den Bürgen abgesichert. Er erhält dann seine Vorauszahlung rückerstattet.

Anzahlungsbürgschaften werden von Banken, Sparkassen und Versicherungsunternehmen angeboten. Sie gelten immer nur für den jeweiligen Auftrag. Die Bank oder Versicherung fungiert dabei als Bürge, der Auftraggeber als Gläubiger und der Auftragnehmer als Schuldner. Das Verhältnis zwischen allen Seiten ist per Vertrag geregelt. Dabei lassen sich die vertraglichen Regelungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber unterschiedlich gestalten. In der Baubranche werden beispielsweise Leistungsverträge geschlossen und in der Produktion Lieferverträge. In jedem Fall entsteht zwischen Auftraggeber und Bank, Versicherung oder Sparkasse ein Bürgschaftsverhältnis, das mit einer Bürgschaftsurkunde festgehalten wird.
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Für wen ist eine Anzahlungsbürgschaft sinnvoll?

Die Anzahlungsbürgschaft ist in erster Linie für Unternehmen sinnvoll. Sie wird aber auch von Privatpersonen in Anspruch genommen. Insbesondere im Baubereich. Denn wird das Eigenheim von einer Firma errichtet, müssen die Bauherren in Vorkasse gehen. Erfüllt das Bauunternehmen nicht den Auftrag wie vereinbart oder muss Insolvenz anmelden, steht das gesamte Bauvorhaben still. Uns schlimmstenfalls kann den Bauherren der finanzielle Ruin drohen. Mit der Vorauszahlungsbürgschaft schützen sie sich vor diesem Risiko.Im gewerblichen Bereich kommt die Anzahlungsbürgschaft somit vor allem im Baugewerbe zum Einsatz. Doch auch andere Wirtschaftszweige nutzen diese Möglichkeit zur Absicherung. Darunter Anlagen- und Maschinenbau sowie die Tourismusbranche.Die Anzahlungsbürgschaft ist sinnvoll für eine Vielzahl an Unternehmen wie auch für Privatpersonen. Denn sie können unterschiedliche Bürgschaftsarten absichern:

Gewährleistung als Absicherung von Mangelansprüchen

Die vertragsgemäße Ausführung von Aufträgen

Die ordentliche Erfüllung von Werkverträgen

Die vereinbarte Lieferung von Erzeugnissen

Sicherheit für die Absicherung von Anzahlungen

Absicherung bei Insolvenz des Auftragnehmers

Die Bürgschaft als Vertragsvoraussetzung

In einigen Fällen ist eine Anzahlungsbürgschaft nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig. Denn immer häufiger fordern Auftraggeber eine entsprechende Absicherung. Sie ist die Grundvoraussetzung für die Auftragsannahme. Denn nur so können sie ihre Anzahlung gegen verschiedene Risiken absichern. Beispielsweise für die Prüfung und das Ausstellen einer Urkunde.

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Anzahlungsbürgschaft: Lassen Sie sich jetzt beraten

Unabhängig davon, ob Sie Unternehmer oder Privatperson sind: Als Auftraggeber sollten Sie sich umfassend mit der Thematik einer Anzahlungsbürgschaft auseinandersetzen. Dabei ist es ratsam, einen Fachmann hinzuzuziehen, der einen umfassenden Vergleich aller infrage kommenden Angebote durchführt.Als unabhängige Bürgschaftsmakler sind wir Ihnen dabei behilflich. Wir prüfen nicht nur verschiedene Anbieter abhängig von Ihrem Bedarf. Gerne beantworten wir auch alle Ihre Fragen zum Thema Anzahlungsbürgschaft. Natürlich unverbindlich und ohne Mehrkosten.

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In einem unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir das Anliegen. Der Kunde erfährt sofort, ob und wie wir ihm weiterhelfen können. Selbstverständlich ist ein Erstkontakt immer kostenfrei. Wir freuen uns auf die Anfrage.

Wir analysieren die Anforderungen zum Bürgschaftsbedarf im Hinblick auf die individuelle Situation des Betriebs und seines Auftragsvolumens. Ebenso berücksichtigen wir natürlich bestehende Bürgschaftsrahmen (Avalrahmen) und deren Ausschöpfung (Obligo).

In der Beratung betrachten wir als unabhängiger Vermittler alle Möglichkeiten und besprechen mit dem Kunden seinen optimalen Lösungsweg.
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