Bei einer Vorauszahlungsbürgschaft werden bereits geleistete oder noch zu leistende Anzahlungen auf eine Dienstleistung abgesichert. Diese Form der Bürgschaft findet sich in der Industrie, im klassischen (Groß)-Handel sowie auch im Baugewerbe wieder. Letzteres bietet dem Bauherrn den Vorteil, dass er seine erbrachten Zahlungen zurückerhält, wenn der Dienstleister seine Pflichten nicht vertragsgemäß erfüllt. Das Unternehmen wiederum kann die Anzahlung nutzen, um Material zu kaufen und Arbeiten zu bezahlen. Es muss somit nicht in Vorkasse treten. Doch entscheidend für eine gute Anzahlungsbürgschaft ist der Bürge. Hier erfahren Sie, worauf es bei den Bürgen einer Vorauszahlungsbürgschaft zu achten gilt.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Bürgschaft werden im BGB und im HGB festgehalten. Sie gelten für alle Formen von Bürgschaften gleichermaßen. Zusätzlich sind die folgenden Punkte elementar und müssen zwischen Bürgendem und Dienstleister eindeutig geregelt werden:
Zudem sind im Vertrag Angaben zu den mitwirkenden Parteien zu machen: Der Bürge beziehungsweise das bürgende Unternehmen, der Dienstleister und der Auftraggeber.
Ferner sollte genau geregelt sein, wie die Bürgschaft im Versicherungsfall abläuft. Also bis zu welcher Frist der Auftraggeber die ausbezahlten Anzahlungen an den Bürgen zurückerstatten muss. Und ob die Option einer Ratenzahlung gegeben ist, sollte das Geld bereits für Materialien und Arbeiten aufgewendet worden sein.
Eine Anzahlungsbürgschaft kann sowohl bei einer Versicherung wie auch bei Banken abgeschlossen werden. In den meisten Fällen werden Versicherer jedoch den Bankinstituten vorgezogen. Dies hat gleich mehrere Gründe:
Die Vorauszahlungsbürgschaft bei einer Versicherung bringt viele Vorteile mit sich. Sie ist in den meisten Fällen kostengünstiger und leichter zu beantragen als bei einer Bank. Ein wesentlicher Aspekt ist zudem, dass die Liquidität des Unternehmens unberührt bleibt. Dies ist vor allem dann relevant, wenn der Dienstleister eine Erhöhung seines Kreditrahmens oder ein Darlehen benötigt.
Mit dem Bürgen vereinbart der Auftraggeber einen Bürgschaftsrahmen. Dabei handelt es sich um den höchstmöglichen Betrag, der über den Bürgen abgesichert wird. Auftraggeber sollten darauf achten, dass sie ihren Auftragnehmern nur Bürgschaften anbieten, die dem Einzellimit gerecht werden. Es ist also sicherzustellen, dass die Anzahlungen den Bürgschaftsrahmen nicht überschreiten. Alternativ dazu bieten einige Bürgschaftsanbieter die Möglichkeit, den Rahmen bei Bedarf anzupassen.
Doch Vorsicht: Sollte es dazu kommen, dass der Auftraggeber die Anzahlungen erstatten muss, tritt der Bürge zwar vorerst für ihn ein. Allerdings fordert dieser sein Geld von dem Dienstleister zurück. Der Auftragnehmer muss also darauf achten, dass er im Ernstfall die Schulden an den Bürgen zurückzahlen kann.
Die Vorauszahlungsbürgschaft bietet Auftraggebern und Auftragnehmern gleichermaßen Vorteile. Der Kunde weiß sich in Sicherheit, dass seine geleisteten Anzahlungen abgesichert sind. Der Dienstleister wiederum kann mit dem Geld wirtschaften und hat dank der Bürgschaft bessere Chancen, Zusagen für Projekte zu erhalten. Allerdings sind die Wahl des passenden Bürgen und die Ausarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen für eine zuverlässige Anzahlungsbürgschaft entscheidend.
Als Experten sind wir Ihnen gerne behilflich und zeigen Ihnen, worauf Sie bei der Vorauszahlungsbürgschaft achten müssen und wie Sie das passende Unternehmen dazu finden. Vereinbaren Sie jetzt hier ein unverbindliches Erstgespräch mit uns.