Die Eröffnung einer Postfiliale oder eines Geschäftes mit Lotto-Toto-Annahmestelle ist für viele Neuunternehmer attraktiv, denn die zu verkaufenden Produkte und ggf. die Ausstattung der Filiale werden vom Vertragspartner gestellt. Damit Sie diese erhalten, sind Sie vertraglich zu einer Sicherheitsleistung verpflichtet. Hier lesen Sie, wie Sie die Sicherheiten nicht in bar hinterlegen und damit wertvolles Kapital investieren müssen, sondern eine Dienstleistungsbürgschaft für Deutsche Post- oder die Lottogesellschaft nutzen können.
Wenn Sie eine Postfiliale als Vertragspartner der Deutschen Post AG eröffnen möchten, sind Sie per Vertrag dazu verpflichtet, der Deutschen Post AG eine Sicherheit zu stellen. Denn Ihnen wird die benötigte Ausstattung an Möbeln und Technik gestellt. Auch die zu verkaufenden Postprodukte wie Briefmarken und Werbemittel werden Ihnen von Ihrem Vertragspartner zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug verlangt die Deutsche Post AG die Hinterlegung einer Sicherheit - wie bei einer Kaution für eine Mietfläche. Das kann durch eine Barzahlung oder auch in Form einer Postbürgschaft geschehen.
Ein großer Vorteil der Postbürgschaft ist, dass Sie kein Kapital bei Ihrem Partner hinterlegen und somit binden müssen, sondern frei über Ihre finanziellen Mittel verfügen. Außerdem müssen Sie Ihren Umsatz nicht vorfinanzieren und eventuell sogar einen Kredit aufnehmen, um das Kapital stellen zu können.
Die Lottobürgschaft ist die geeignete Bürgschaft für Ihr Unternehmen, wenn Sie eine Lotto-Toto-Annahmestelle betreiben möchten. Dazu werden Sie Partner der Landeslotterie-Gesellschaft und schließen einen Vertrag ab. Im abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag ist geregelt, dass Sie die notwendige Ausstattung für Ihr Geschäft erhalten, um die Lottoprodukte verkaufen zu können. Dazu zählen Lottoscheine, aber auch Möbel. Laut Vertrag sind Sie dazu verpflichtet, der Landeslotterie-Gesellschaft dafür eine finanzielle Sicherheit zu stellen. Das kann durch eine Lottobürgschaft erfolgen.
Wie die Postbürgschaft hat auch die Lottobürgschaft den Vorteil, dass Sie kein Geld von Ihrem Konto nehmen müssen, um die erforderliche Sicherheit bei Ihrem Vertragspartner zu hinterlegen. Stattdessen beantragen Sie eine Bürgschaft, übergeben die Bürgschaftsurkunde im Original an Ihren Vertragspartner und haben somit die Sicherheitsleistung erbracht.
Sie können eine Bürgschaft über eine Bank (Bankbürgschaft) abschließen oder Sie wenden sich an ein Versicherungsunternehmen und schließen eine Kautionsversicherung ab.
Zweitere bringt viele Vorteile für Ihr Unternehmen und Ihre Finanzen:
Die für Sie einfachste und effizienteste Lösung: Sie stellen eine Anfrage bei uns. Unsere Bürgschaft24-Experten sind auf gewerbliche Kautionsversicherungen spezialisiert und beraten dutzende Kunden täglich zu ihrem Bürgschaftsbedarf.
Die Konditionen, zu denen Sie ein Angebot für eine Post- oder Lottobürgschaft erhalten, unterscheiden sich je nach Versicherer, richten sich aber auch nach der Bonitätsbewertung Ihres Unternehmens. Hinzu kommt, dass nicht alle Versicherer diese Bürgschaftsarten anbieten. Damit Sie auf der Suche nach einem passenden Angebot Zeit und Aufwand sparen, stellen wir - nach einer ausführlichen Bedarfsermittlung für Ihr Unternehmen - die Anfrage bei passenden Versicherern. Unsere Bürgschaftsexperten finden das richtige Angebot für Ihren Bürgschaftsbedarf und betreuen Sie auch über den Vertragsabschluss hinaus.