Dieser Service ist für Sie bei folgenden R+V Avalen mit Standardtext und einer
Bürgschaftssumme bis 200.000 EUR verfügbar:
- Mängelansprüche nach VOB und BGB
- Ausführung (auch in Kombination mit Mängelansprüchen)
- Vertragserfüllung für Werkverträge (§§ 631 ff BGB)
- Anzahlung
- Vorauszahlung
Rufen Sie Ihre Bürgschaftsdatei jederzeit in der Obligoliste im Kreditportal ab, z.B. um sie zu einem späteren Zeitpunkt auszudrucken
- Es fallen keine zusätzlichen Gebühren oder Kosten für Sie an.
- Kein Versand einer Papier-Bürgschaft von R+V. Dadurch gewinnen Sie Zeit!
Bitte beachten: Die von Ihnen selbst ausgedruckte Bürgschaft kann erst nach ausdrücklicher Enthaftung durch
den Gläubiger storniert werden. Eine solche Enthaftungserklärung ist bereits auf der Bürgschaft enthalten.