Bürgschaftsabruf R+V - So geht's

Allgemeine Hinweise zum Bürgschaftsabruf bei der R+V

Bei der R+V gibt es generell zwei Möglichkeiten, wie Sie an Ihre Bürgschaftsurkunde kommen. Sie können die gewünschte Urkunde online abrufen oder per Avalauftrag an den Versicherer weiterleiten.
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Registrierung Kreditportal

Sie können sich jederzeit im Kreditportal registrieren. Dort können Sie Bürgschaften abrufen und Ihren Bürgschaftsbestand (auch Obligo genannt) im Blick behalten. Dafür benötigen Sie lediglich Ihre Firmendaten sowie die Versicherungsnummer.

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Login im Kreditportal

Wenn Sie bereits im Kreditportal registriert sind, können Sie sich hier einloggen.

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Bürgschaftsabruf mit Avalauftrag

Laden Sie den Avalauftrag herunter und senden Sie diesen ausgefüllt mit Ihrer Versicherungsscheinnummer im Betreff an g_kredit@ruv.de

Jetzt neu: Bürgschaftsurkunden direkt downloaden

Dieser Service ist für Sie bei folgenden R+V Avalen mit Standardtext und einer Bürgschaftssumme bis 200.000 EUR verfügbar:

  • Mängelansprüche nach VOB und BGB
  • Ausführung (auch in Kombination mit Mängelansprüchen)
  • Vertragserfüllung für Werkverträge (§§ 631 ff BGB)
  • Anzahlung
  • Vorauszahlung

Rufen Sie Ihre Bürgschaftsdatei jederzeit in der Obligoliste im Kreditportal ab, z.B. um sie zu einem späteren Zeitpunkt auszudrucken

  • Es fallen keine zusätzlichen Gebühren oder Kosten für Sie an.
  • Kein Versand einer Papier-Bürgschaft von R+V. Dadurch gewinnen Sie Zeit!

Bitte beachten: Die von Ihnen selbst ausgedruckte Bürgschaft kann erst nach ausdrücklicher Enthaftung durch den Gläubiger storniert werden. Eine solche Enthaftungserklärung ist bereits auf der Bürgschaft enthalten.

Hier noch einige generelle Fakten zum Bürgschaftsabruf:

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Expertin für Bürgschaften - Delia Eickhoff

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Experte für Bürgschaften - Oliver Linz

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