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Bürgschaftsabruf R+V - So geht's

Allgemeine Hinweise zum Bürgschaftsabruf bei der R+V

Bei der R+V gibt es generell zwei Möglichkeiten, wie Sie an Ihre Bürgschaftsurkunde kommen. Sie können die gewünschte Urkunde online abrufen oder per Avalauftrag an den Versicherer weiterleiten.

Jetzt neu: Bürgschaftsurkunden direkt downloaden

Dieser Service ist für Sie bei folgenden R+V Avalen mit Standardtext und einer Bürgschaftssumme bis 200.000 EUR verfügbar:

  • Mängelansprüche nach VOB und BGB
  • Ausführung (auch in Kombination mit Mängelansprüchen)
  • Vertragserfüllung für Werkverträge (§§ 631 ff BGB)
  • Anzahlung
  • Vorauszahlung

Rufen Sie Ihre Bürgschaftsdatei jederzeit in der Obligoliste im Kreditportal ab, z.B. um sie zu einem späteren Zeitpunkt auszudrucken

  • Es fallen keine zusätzlichen Gebühren oder Kosten für Sie an.
  • Kein Versand einer Papier-Bürgschaft von R+V. Dadurch gewinnen Sie Zeit!

Bitte beachten: Die von Ihnen selbst ausgedruckte Bürgschaft kann erst nach ausdrücklicher Enthaftung durch den Gläubiger storniert werden. Eine solche Enthaftungserklärung ist bereits auf der Bürgschaft enthalten.

RundV Bürgschaftsabruf

Hier noch einige generelle Fakten zum Bürgschaftsabruf:

Sie sind immer der Auftragnehmer bzw. Schuldner.

Ihr Kunde ist immer der Auftraggeber bzw. Gläubiger.

Je penibler alles ausgefüllt ist desto schneller geht die Erstellung.

Achten Sie auf die korrekte Schreibweise Ihrer Auftraggeber – ein Bürgschaftstausch ist kompliziert und langwierig.

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