Dieser Service ist für Sie bei folgenden R+V Avalen mit Standardtext und einer Bürgschaftssumme bis 200.000 EUR verfügbar:
Rufen Sie Ihre Bürgschaftsdatei jederzeit in der Obligoliste im Kreditportal ab, z.B. um sie zu einem späteren Zeitpunkt auszudrucken
Bitte beachten: Die von Ihnen selbst ausgedruckte Bürgschaft kann erst nach ausdrücklicher Enthaftung durch den Gläubiger storniert werden. Eine solche Enthaftungserklärung ist bereits auf der Bürgschaft enthalten.
Sie sind immer der Auftragnehmer bzw. Schuldner.
Ihr Kunde ist immer der Auftraggeber bzw. Gläubiger.
Achten Sie auf die korrekte Schreibweise Ihrer Auftraggeber – ein Bürgschaftstausch ist kompliziert und langwierig.