Bürgschaftsabruf VHV - So geht's

Allgemeine Hinweise zum Bürgschaftsabruf bei der VHV

Bei der VHV gibt es generell zwei Möglichkeiten, wie Sie an Ihre Bürgschaftsurkunde kommen. Möglichkeit eins ist der Onlineabruf der gewünschten Urkunde über das Kreditportal. Möglichkeit zwei ist der Abruf per Papier oder Fax, dieser ist mittlerweile nicht mehr gern gesehen, da dies zusätzlichen Aufwand verursacht.
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Bürgschaftsabruf mit Zugangsdaten / zum Kreditportal

Sie erhalten innerhalb der ersten zwei Wochen nach Erhalt Ihres Versicherungsscheins Zugangsdaten für die Erstregistrierung im VHV Kreditportal.

Achtung: Diese sind nur 2 Wochen gültig. Bitte registrieren Sie sich also zeitnah.
Im Kreditportal können Sie Bürgschaften abrufen und Ihren Bürgschaftsbestand (auch Obligo genannt) im Blick behalten.

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Registrierung VHV Kreditportal

Hier können Sie einen Zugang zum Kreditportal beantragen, falls Sie noch keinen automatisch erhalten haben. Dies ist meist bei sehr alten Verträgen der Fall.

Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an servicekaution@vhv.de.

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VHV Bürgschaftsabruf mit Avalauftrag (PDF)

Hier können Sie den VHV Avalauftrag herunterladen, um „klassisch“ eine Urkunde zu beantragen.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Avalauftrag an servicekaution@vhv.de.

Achtung: Bei einem derartigen Auftrag per PDF (und nicht über das Kreditportal) kommen 10€ Bearbeitungsgebühr auf Sie zu.

Hier noch einige generelle Fakten zum Bürgschaftsabruf:

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Expertin für Bürgschaften - Djamila Schönewald

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Experte für Bürgschaften - Oliver Linz

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Expertin für Bürgschaften - Nadja Klimek

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