Vertragserfüllungsbürgschaft bei Bürgschaft24

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Definition

Gewinnen Sie das Vertrauen Ihrer Geschäftspartner – Vergleichen Sie jetzt Vertragserfüllungsbürgschaften für eine sichere und zuverlässige Vertragsabwicklung.
Vorsicht bei der Wahl der richtigen Bürgschaftsversicherung. Wir unterstützen. Buergschaft24.de

Zielgruppe

Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Vertragsverletzungen. Jetzt Vertragserfüllungsbürgschaften bei Bürgschaft24 vergleichen und absichern.
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Ablauf

Verbessern Sie Ihre Marktposition – Vergleichen Sie Vertragserfüllungsbürgschaften, um Ihre Zuverlässigkeit zu unterstreichen. Seien Sie wettbewerbsfähiger im Geschäftsalltag.

Was ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft?

Die Vertragserfüllungsbürgschaft dient der Absicherung des Auftraggebers vor Insolvenz des Auftragnehmers. Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert die Ausführungsphase ab und geht über in die Gewährleistungsphase. Es ist somit eine Kombination aus Ausführungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft. Im Regelfall wird die Vertrags­erfüllungs­bürgschaft im Baubereich in Höhe von 10% verlangt. Abweichende Regelungen einer Vertragserfüllungsbürgschaft, meist nach unten, sind möglich. Die tatsächliche Höhe der Vertragserfüllungsbürgschaft wird im Bauvertrag individuell geregelt. Eine Regelung als Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist seit 01.01.2003 nicht mehr zulässig. Nach Bauabnahme wird die Vertragserfüllungsbürgschaft in der Regel von einer 5%igen Gewährleistungsbürgschaft abgelöst

Die Laufzeit der Vertragserfüllungsbürgschaft beginnt mit Erteilung des Auftrages. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Verjährungsfrist. Bei einem Vertrag nach VOB beginnt die Frist nach Übergabe bzw. Abnahme. Ist keine anderweitige Verjährungsfrist vereinbart, so gilt diese für 4 Jahre (Bauwerke). Im Falle eines Vertrages nach BGB beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistung 5 Jahre.

Die Rechtsgrundlagen für eine Vertragserfüllungsbürgschaft sind im VOB/B §17 geregelt.

Das sagen unsere Kunden

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Im Anschluss an die Erstberatung, besteht die Option, dass wir Sie langfristig bei der Umsetzung Ihres Bürgschaftsmanagements begleiten.

Was ist eine Anzahlungsbürgschaft?

Wenn Sie mit Ihrem Kunden eine Anzahlungsbürgschaft vereinbart haben ist dies meist in Ihrem Vertrag festgehalten. Dort ist zumeist auch die genaue Summe beziffert. Natürlich gibt es auch mündliche Abreden, diese sind ebenfalls gültig und als Grundlage zulässig.

Um eine Anfrage für eine Anzahlungsbürgschaft zu starten benötigen wir einige wichtige Informationen über Ihr Unternehmen, damit wir genau prüfen können, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Am besten nutzen Sie dafür unser Anfrageformular auf unserer Webseite. Da werden die wichtigsten Daten abgefragt und wir bekommen einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen. In einem persönlichen Gespräch klären wir dann die letzten Details ob ein Rahmenvertrag oder eine Individual-Anfrage die geeignete Lösung ist.

Nach der Policierung durch den Versicherer erhalten Sie die Möglichkeit die gewünschte Bürgschaftsurkunde zu beantragen. Diese geht Ihnen dann wenige Tage später per Post zu. Im Anschluss geben Sie die Urkunde an Ihren Kunden weiter, damit dieser Ihnen die darauf festgehaltene Anzahlungssumme anzahlt. So hat Ihr Kunde die Sicherheit, dass er im Zweifel beispielsweise im Falle einer Insolvenz Ihres Unternehmens sein Geld zurückerhalten kann. Sie haben gleichzeitig den Vorteil die Anzahlung zu erhalten und müssen so nicht mit Material- oder Lohnkosten in Vorleistung gehen.

Jetzt vergleichen und die passende Bürgschaftsversicherung finden

Wie komme ich zu meiner Vertragserfüllungsbürgschaft?

Empfohlen: Geben Sie Ihren Bedarf über unseren Vergleichsrechner eingeben und ein passendes Angebot wählen. Den Antrag können Sie direkt online gegenzeichnen oder per Mail an uns senden: antrag@buergschaft24.de

Sollte Ihr Bedarf nicht über ein Angebot im Vergleichsrechner zu decken sein, dann melden Sie sich gerne telefonisch bei uns: 0251 29790511

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Unsere Empfehlung ist die Individualanfrage: Sie können dabei Anfragen für spezielle Tarife stellen oder ganz allgemein nach einer Empfehlung unserer Experten fragen.

Wir stehen Ihnen mit all unserer jahrelang aufgebauten Expertise persönlich zur Verfügung!

Häufige Fragen zur Vertragserfüllungsbürgschaft

Warum soll ich bei Bürgschaft24 eine Anfrage stellen?
Wir sind spezialisiert auf Bürgschaftsversicherungen. Wir machen das jeden Tag, den ganzen Tag und sind damit Profis auf diesem Gebiet.

Normalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.

Bürgschaften sind generell Bonitätsabhängig. Das bedeutet, dass Sie bei einer guten Bonitätsbewertung durch die Creditreform eine günstigere Prämie angeboten bekommen als mit einer mittleren oder schlechteren Bewertung. Durchschnittlich kann man von 1,5-3% ausgehen. Sofern man noch Sicherheiten bei der Versicherung hinterlegt wird es noch günstiger.
Die Bürgschaften werden von deutschen Versicherern gestellt. Welcher „Ihr“ Versicherer wird entscheidet sich meist nach Sichtung aller Angebote.
Bitte füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus. Damit haben wir alle nötige Daten von Ihnen um die Bonitätsprüfung einzuleiten.

Ja, der Auftraggeber hat das Recht auf eine Vertragserfüllungsbürgschaft, sofern er dies wünscht. Er kann aber auch einfach die 10% Sicherheitseinbehalt behalten. Dann erhalten Sie erst bei Stellung der Schlussrechnung mindestens 95% Ihrer Rechnung bezahlt. Die restlichen 5% kann Ihr Auftraggeber als Gewährleistungseinbehalt die nächsten 4 bzw. 5 Jahre zurückhalten. Siehe auch Gewährleistungsbürgschaft.

Im Normalfall bei Stellung der Schlussrechnung und Einreichung einer Gewährleistungsbürgschaft.