Die Vertragserfüllungsbürgschaft dient der Absicherung des Auftraggebers vor Insolvenz des Auftragnehmers. Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert die Ausführungsphase ab und geht über in die Gewährleistungsphase. Es ist somit eine Kombination aus Ausführungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft. Im Regelfall wird die Vertragserfüllungsbürgschaft im Baubereich in Höhe von 10% verlangt. Abweichende Regelungen einer Vertragserfüllungsbürgschaft, meist nach unten, sind möglich. Die tatsächliche Höhe der Vertragserfüllungsbürgschaft wird im Bauvertrag individuell geregelt. Eine Regelung als Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist seit 01.01.2003 nicht mehr zulässig. Nach Bauabnahme wird die Vertragserfüllungsbürgschaft in der Regel von einer 5%igen Gewährleistungsbürgschaft abgelöst
Die Laufzeit der Vertragserfüllungsbürgschaft beginnt mit Erteilung des Auftrages. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Verjährungsfrist. Bei einem Vertrag nach VOB beginnt die Frist nach Übergabe bzw. Abnahme. Ist keine anderweitige Verjährungsfrist vereinbart, so gilt diese für 4 Jahre (Bauwerke). Im Falle eines Vertrages nach BGB beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistung 5 Jahre.
Die Rechtsgrundlagen für eine Vertragserfüllungsbürgschaft sind im VOB/B §17 geregelt.
„Wir benötigten im Sommer 2020 Anzahlungsbürgschaften für mehrere Kunden. Zu der Zeit war unsere Bonität jedoch nicht die allerbeste, weshalb wir kein Standard-Angebot von einer Versicherung angeboten bekamen. Durch ein Sonderkonzept von Bürgschaft24 konnten wir sofort die benötigten Bürgschaften erhalten.“
Im Anschluss an die Erstberatung, besteht die Option, dass wir Sie langfristig bei der Umsetzung Ihres Bürgschaftsmanagements begleiten.
Wenn Sie mit Ihrem Kunden eine Anzahlungsbürgschaft vereinbart haben ist dies meist in Ihrem Vertrag festgehalten. Dort ist zumeist auch die genaue Summe beziffert. Natürlich gibt es auch mündliche Abreden, diese sind ebenfalls gültig und als Grundlage zulässig.
Um eine Anfrage für eine Anzahlungsbürgschaft zu starten benötigen wir einige wichtige Informationen über Ihr Unternehmen, damit wir genau prüfen können, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Am besten nutzen Sie dafür unser Anfrageformular auf unserer Webseite. Da werden die wichtigsten Daten abgefragt und wir bekommen einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen. In einem persönlichen Gespräch klären wir dann die letzten Details ob ein Rahmenvertrag oder eine Individual-Anfrage die geeignete Lösung ist.
Nach der Policierung durch den Versicherer erhalten Sie die Möglichkeit die gewünschte Bürgschaftsurkunde zu beantragen. Diese geht Ihnen dann wenige Tage später per Post zu. Im Anschluss geben Sie die Urkunde an Ihren Kunden weiter, damit dieser Ihnen die darauf festgehaltene Anzahlungssumme anzahlt. So hat Ihr Kunde die Sicherheit, dass er im Zweifel beispielsweise im Falle einer Insolvenz Ihres Unternehmens sein Geld zurückerhalten kann. Sie haben gleichzeitig den Vorteil die Anzahlung zu erhalten und müssen so nicht mit Material- oder Lohnkosten in Vorleistung gehen.
Empfohlen: Geben Sie Ihren Bedarf über unseren Vergleichsrechner eingeben und ein passendes Angebot wählen. Den Antrag können Sie direkt online gegenzeichnen oder per Mail an uns senden: antrag@buergschaft24.de
Sollte Ihr Bedarf nicht über ein Angebot im Vergleichsrechner zu decken sein, dann melden Sie sich gerne telefonisch bei uns: 0251 29790511
Sie nutzen unseren Vergleichsrechner und entscheiden sich für ein Angebot. Sie werden mit wenigen Schritten automatisch durch Antrags- bzw. Anfrageformular geleitet.
Unsere Empfehlung ist die Individualanfrage: Sie können dabei Anfragen für spezielle Tarife stellen oder ganz allgemein nach einer Empfehlung unserer Experten fragen.
Wir stehen Ihnen mit all unserer jahrelang aufgebauten Expertise persönlich zur Verfügung!
Normalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.
Ja, der Auftraggeber hat das Recht auf eine Vertragserfüllungsbürgschaft, sofern er dies wünscht. Er kann aber auch einfach die 10% Sicherheitseinbehalt behalten. Dann erhalten Sie erst bei Stellung der Schlussrechnung mindestens 95% Ihrer Rechnung bezahlt. Die restlichen 5% kann Ihr Auftraggeber als Gewährleistungseinbehalt die nächsten 4 bzw. 5 Jahre zurückhalten. Siehe auch Gewährleistungsbürgschaft.
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