Zuletzt aktualisiert am 25. Februar 2026
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Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte herstellen oder damit handeln, müssen nach ElektroG3 teilweise eine insolvenzsichere Garantie einreichen, um ihren Tätigkeiten nachkommen zu dürfen. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie eine solche Garantie hinterlegen müssen und wie Sie diese in Form einer Bürgschaft stellen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Gesetzliche Registrierungspflicht: Hersteller und Importeure von Elektrogeräten müssen bei der stiftung ear (Elektro-Altgeräte Register) eine insolvenzsichere Garantie nachweisen. Ohne diese Garantie darf keine Ware in Deutschland verkauft werden.
- Absicherung der Entsorgung: Die Garantie stellt sicher, dass die Kosten für die Entsorgung und Verwertung der Altgeräte auch dann gedeckt sind, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig werden sollte (Insolvenzsicherung).
- Vorteil gegenüber dem Treuhandmodell: Statt bares Geld in einen teuren Gemeinschaftsfonds einzuzahlen, nutzen Unternehmen eine Bürgschaftslösung. Das schont die Liquidität, da kein Kapital langfristig gebunden wird.
- Flexibel reagieren: Da sich die Verkaufsmenge jedes Jahr ändern kann, lässt sich der Bürgschaftsrahmen einfach anpassen. So können Sie flexibel auf Marktschwankungen reagieren, ohne dass Ihr Kreditlimit bei der Bank belastet wird.
Was ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz?
Ziel des Elektrogesetzes ist unter anderem, Schäden durch Altgeräte zu verhindern und recycelbare Stoffe wiederzuverwenden. Die Umsetzung der EU-Direktive WEEE (Waste of Electrical and Electronical Equipment) verpflichtet Hersteller, Händler und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten zur kostenlosen Rücknahme und zum umweltverträglichen Recycling von Altgeräten aus Privathaushalten. Seit 2005 müssen betreffende Unternehmen eine insolvenzsichere Garantie zur Erfüllung ihrer Rücknahme- und anteiligen Kostenübernahmeverpflichtungen vorlegen. Ansonsten dürfen sie ihre Produkte nicht vertreiben. Der Nachweis der Garantie ist jährlich zu erbringen und bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) zu hinterlegen.
Die Garantie sichert verschiedene Situationen ab, zum Beispiel wenn der zuständige Entsorger (Hersteller, Händler, Importeur) insolvent ist und seiner Rücknahme- und Recyclingpflicht nicht mehr nachkommen kann. Oder wenn für ein Altgerät kein Hersteller oder Bevollmächtigter registriert ist. In beiden Fällen werden öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger aktiv. Die anfallenden Kosten werden über die EAR erstattet und sind durch die im Vorfeld hinterlegten insolvenzsicheren Garantien gedeckt.
Muss ich eine insolvenzsichere Garantie hinterlegen?
Sobald Sie Elektro- und Elektronikartikel für Privathaushalte herstellen oder verkaufen, sind Sie zur Garantiehinterlegung verpflichtet. Wird die Garantie nicht bei der Stiftung EAR hinterlegt, kann das Bundesumweltamt ein Bußgeld von bis zu 100.000 EUR anordnen. Sie müssen natürlich keine Bürgschaft als Sicherheit hinterlegen, sondern können auch Bargeld stellen. Der Vorteil der Bürgschaft besteht aber darin, dass Sie Ihre Liquidität schonen und Ihre finanziellen Mittel in Ihre Unternehmensentwicklung investieren können.
Bieten Sie Geräte für die gewerbliche Nutzung an, sind Sie von der Garantieleistung freigestellt. Unternehmen sind selbst für die Rückgabe an den Hersteller verantwortlich.
Hinweis:
Die insolvenzsichere Garantie kann entweder als Bargeld bei einem Amtsgericht hinterlegt oder durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern eingereicht werden. Mit einer solchen Bürgschaft müssen Sie kein Unternehmenskapital binden, sondern nur den Beitrag für die Bürgschaft zahlen. Falls Sie durch eine Insolvenz nicht mehr Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen können, kann die Stiftung EAR die Bürgschaft nutzen, um von Ihrer Versicherung entschädigt zu werden.
Wie schließe ich eine Bürgschaft nach ElektroG3 ab?
Um eine Bürgschaft nach ElektroG3 abzuschließen, benötigen Sie zunächst eine Bürgschaftsversicherung. Nach der Prüfung und Genehmigung können Sie die Bürgschaftsurkunde beantragen. Diese erhalten Sie in wenigen Tagen per Post. Dann hinterlegen Sie die Urkunde bei der Stiftung EAR.
Generell gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können eine Bürgschaft bei einer Bank (Bankbürgschaft) abschließen oder Sie wenden sich an einen Bürgschaftsvermittler und schließen eine Kautionsversicherung ab.
Die Kautionsversicherung bringt viele Vorteile für Ihr Unternehmen und Ihre finanzielle Situation:
- Kreditlimit wird nicht belastet: Eine Kautionsversicherung erfordert keine Verwendung des Kreditlimits des Unternehmens, im Gegensatz zu einer Bankbürgschaft.
- Geringere Kosten: Eine Kautionsversicherung ist in der Regel günstiger als eine Bankbürgschaft.
- Flexibilität: Eine Kautionsversicherung kann leichter an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden, im Gegensatz zu einer Bankbürgschaft, die oft standardisiert ist.
- Keine Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit: Eine Kautionsversicherung hat keine Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit des Unternehmens. Eine Bankbürgschaft hingegen kann die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens verschlechtern.
- Schnellere Bearbeitung: Eine Kautionsversicherung wird in der Regel schneller bearbeitet als eine Bankbürgschaft.
Hinweis:
Die Höhe der Bürgschaft können Sie mit folgender Formel selbst berechnen:
Anzahl der Geräte in Tonnen (je Gerätetyp) x vermutete Rücklaufquote in % x vermutete Entsorgungskosten in €/Tonne.
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Tipps beim Abschließen einer Bürgschaftsversicherung
Ohne einen Bürgschaftsexperten an Ihrer Seite ist es fast unmöglich, ein passendes Angebot für Ihr Unternehmen zu erhalten und die erhaltenen Angebote richtig zu interpretieren. Es gibt viele Punkte in den Angebotskonditionen, die zu berücksichtigen sind: Zu hinterlegende Sicherheiten, nicht klar ersichtliche Zusatzkosten oder Sondertarife. Unsere Bürgschaft24-Experten haben das erforderliche Fachwissen, um die Angebote auf Eignung für Ihren Bürgschaftsbedarf zu prüfen und Sie entsprechend zu beraten.
Praxisbeispiel
Die Tech-Import & Vision GmbH plant, eine neue Serie von smarten Kopfhörern aus Übersee nach Deutschland zu importieren. Bevor das erste Gerät verkauft werden darf, schreibt das Elektrogesetz (ElektroG) eine Registrierung bei der stiftung ear vor. Da die GmbH als Erstinverkehrbringer für die spätere Entsorgung der Altgeräte haftet, verlangt die Behörde eine insolvenzsichere Garantie. Bei der geplanten Menge wird eine Sicherheitsleistung von 45.000 EUR fällig. Anstatt 45.000 EUR auf einem Treuhandkonto einzufrieren, wo das Geld über Jahre unverzinst liegen würde, lässt die GmbH eine Bürgschaft über ihre Kautionsversicherung ausstellen und hinterlegt die Bürgschaftsurkunde. So steht dem Verkauf nichts mehr im Weg.
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