Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte herstellen oder damit handeln, müssen nach ElektroG3 teilweise eine insolvenzsichere Garantie einreichen, um ihren Tätigkeiten nachkommen zu dürfen. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie eine solche Garantie hinterlegen müssen und wie Sie diese in Form einer Bürgschaft stellen können.
Ziel des Elektrogesetzes ist unter anderem, Schäden durch Altgeräte zu verhindern und recycelbare Stoffe wiederzuverwenden. Die Umsetzung der EU-Direktive WEEE (Waste of Electrical and Electronical Equipment) verpflichtet Hersteller, Händler und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten zur kostenlosen Rücknahme und zum umweltverträglichen Recycling von Altgeräten aus Privathaushalten. Seit 2005 müssen betreffende Unternehmen eine insolvenzsichere Garantie zur Erfüllung ihrer Rücknahme- und anteiligen Kostenübernahmeverpflichtungen vorlegen. Ansonsten dürfen sie ihre Produkte nicht vertreiben. Der Nachweis der Garantie ist jährlich zu erbringen und bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) zu hinterlegen.
Die Garantie sichert verschiedene Situationen ab, zum Beispiel wenn der zuständige Entsorger (Hersteller, Händler, Importeur) insolvent ist und seiner Rücknahme- und Recyclingpflicht nicht mehr nachkommen kann. Oder wenn für ein Altgerät kein Hersteller oder Bevollmächtigter registriert ist. In beiden Fällen werden öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger aktiv. Die anfallenden Kosten werden über die EAR erstattet und sind durch die im Vorfeld hinterlegten insolvenzsicheren Garantien gedeckt.
Sobald Sie Elektro- und Elektronikartikel für Privathaushalte herstellen oder verkaufen, sind Sie zur Garantiehinterlegung verpflichtet. Wird die Garantie nicht bei der Stiftung EAR hinterlegt, kann das Bundesumweltamt ein Bußgeld von bis zu 100.000 EUR anordnen. Sie müssen natürlich keine Bürgschaft als Sicherheit hinterlegen, sondern können auch Bargeld stellen. Der Vorteil der Bürgschaft besteht aber darin, dass Sie Ihre Liquidität schonen und Ihre finanziellen Mittel in Ihre Unternehmensentwicklung investieren können.
Bieten Sie Geräte für die gewerbliche Nutzung an, sind Sie von der Garantieleistung freigestellt. Unternehmen sind selbst für die Rückgabe an den Hersteller verantwortlich.
Um eine Bürgschaft nach ElektroG3 abzuschließen, benötigen Sie zunächst eine Bürgschaftsversicherung. Nach der Prüfung und Genehmigung können Sie die Bürgschaftsurkunde beantragen. Diese erhalten Sie in wenigen Tagen per Post. Dann hinterlegen Sie die Urkunde bei der Stiftung EAR.
Generell gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können eine Bürgschaft bei einer Bank (Bankbürgschaft) abschließen oder Sie wenden sich an einen Bürgschaftsmakler und schließen eine Kautionsversicherung ab.
Die Kautionsversicherung bringt viele Vorteile für Ihr Unternehmen und Ihre finanzielle Situation:
Tipps beim Abschließen einer Bürgschaftsversicherung
Ohne einen Bürgschaftsexperten an Ihrer Seite ist es fast unmöglich, ein passendes Angebot für Ihr Unternehmen zu erhalten und die erhaltenen Angebote richtig zu interpretieren. Es gibt viele Punkte in den Angebotskonditionen, die zu berücksichtigen sind: Zu hinterlegende Sicherheiten, nicht klar ersichtliche Zusatzkosten oder Sondertarife. Unsere Bürgschaft24-Experten haben das erforderliche Fachwissen, um die Angebote auf Eignung für Ihren Bürgschaftsbedarf zu prüfen und Sie entsprechend zu beraten.