Sie betreiben ein Gewerbe und wollen hohe Anzahlungen in Ihrem Geschäft mit einer Bürgschaft absichern?
Eine anschauliche Erklärung darüber
Bei der Anzahlungsbürgschaft, oder auch Vorauszahlungsbürgschaft genannt, wird eine Anzahlung eines Auftraggebers durch einen Bürgen abgesichert.
Besonders in der Baubranche sind Anzahlungen üblich. Sie werden vom Auftragnehmer für die Beschaffung der benötigten Materialien genutzt. Der Auftraggeber erhält im Moment der Anzahlung noch keine Gegenleistung. Der Auftraggeber wird häufig eine Anzahlungsbürgschaft fordern, um sich vor dem Verlust der Anzahlung zu schützen, zum Beispiel im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers. Kann der Auftragnehmer trotz der Anzahlung die Leistung oder Vertragserfüllung nicht erbringen und die Anzahlung nicht zurückzahlen, springt nun die Anzahlungsbürgschaft ein. Der Bürge ist in diesem Fall dazu verpflichtet, dem Auftraggeber die Anzahlung zu erstatten.
Als Bürge fungieren im gewerblichen Bereich Banken oder Versicherungsunternehmen. Relevant ist heutzutage besonders die Bürgschaftsversicherung. Als Vorteile der Versicherungsbürgschaft werden oft die einfache, schnelle und günstige Abwicklung genannt. Eine Bankbürgschaft hingegen ist meist teurer, mit (hohen) Bar-Sicherheiten verbunden und ihre Abwicklung kann kompliziert und von langer Dauer sein.
Wenn Sie mit Ihrem Kunden eine Anzahlungsbürgschaft vereinbart haben ist dies meist in Ihrem Vertrag festgehalten. Dort ist zumeist auch die genaue Summe beziffert. Natürlich gibt es auch mündliche Abreden, diese sind ebenfalls gültig und als Grundlage zulässig.
Um eine Anfrage für eine Anzahlungsbürgschaft zu starten benötigen wir einige wichtige Informationen über Ihr Unternehmen, damit wir genau prüfen können, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Am besten nutzen Sie dafür unser Anfrageformular auf unserer Webseite. Da werden die wichtigsten Daten abgefragt und wir bekommen einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen. In einem persönlichen Gespräch klären wir dann die letzten Details ob ein Rahmenvertrag oder eine Individual-Anfrage die geeignete Lösung ist.
Nach der Policierung durch den Versicherer erhalten Sie die Möglichkeit die gewünschte Bürgschaftsurkunde zu beantragen. Diese geht Ihnen dann wenige Tage später per Post zu. Im Anschluss geben Sie die Urkunde an Ihren Kunden weiter, damit dieser Ihnen die darauf festgehaltene Anzahlungssumme anzahlt. So hat Ihr Kunde die Sicherheit, dass er im Zweifel beispielsweise im Falle einer Insolvenz Ihres Unternehmens sein Geld zurückerhalten kann. Sie haben gleichzeitig den Vorteil die Anzahlung zu erhalten und müssen so nicht mit Material- oder Lohnkosten in Vorleistung gehen.
Empfohlen: Geben Sie Ihren Bedarf über unseren Vergleichsrechner eingeben und ein passendes Angebot wählen. Den Antrag können Sie direkt online gegenzeichnen oder per Mail an uns senden: antrag@buergschaft24.de
Sollte Ihr Bedarf nicht über ein Angebot im Vergleichsrechner zu decken sein, dann melden Sie sich gerne telefonisch bei uns: 0251 29790511
Sie nutzen unseren Vergleichsrechner und entscheiden sich für ein Angebot. Sie werden mit wenigen Schritten automatisch durch Antrags- bzw. Anfrageformular geleitet.
Unsere Empfehlung ist die Individualanfrage: Sie können dabei Anfragen für spezielle Tarife stellen oder ganz allgemein nach einer Empfehlung unserer Experten fragen.
Wir stehen Ihnen mit all unserer jahrelang aufgebauten Expertise persönlich zur Verfügung!
„Wir benötigten im Sommer 2020 Anzahlungsbürgschaften für mehrere Kunden. Zu der Zeit war unsere Bonität jedoch nicht die allerbeste, weshalb wir kein Standard-Angebot von einer Versicherung angeboten bekamen. Durch ein Sonderkonzept von Bürgschaft24 konnten wir sofort die benötigten Bürgschaften erhalten.“
Normalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.
Nein, einen richtigen Unterschied gibt es eigentlich nicht. Eine Anzahlung ist nur eine Teilzahlung und Vorauszahlungen bedeutet üblicherweise die gesamte Summe im Voraus zu bezahlen.
Es gibt hier kein vorgeschriebenes Maximum, die Bürgschaft dürfte also sogar bis zu 100% betragen, sofern der Kunde Ihnen auch 100% anzahlen möchte. Dann spräche man allerdings von einer Vorauszahlungsbürgschaft, da eine Anzahlung in der Regel nur Teilzahlungen beschreibt.
Ihr Kunde kann eine Bürgschaft verlangen, wenn er eine Anzahlung leisten soll. Damit ist sein Geld absichert und Sie als Auftragnehmer haben die finanziellen Mittel für beispielsweise Materialbeschaffung nicht selbst stellen müssen.
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Ihr Kunde kann eine Bürgschaft verlangen, wenn er eine Anzahlung leisten soll. Damit ist sein Geld absichert und Sie als Auftragnehmer haben die finanziellen Mittel für beispielsweise Materialbeschaffung nicht selbst stellen müssen.
Im Regelfall schon, sprechen Sie dies aber bitte vorher mit dem Kunden ab.
Nein, eine Warenlieferung ist eine Sicherheit die Sie bei Ihrem Lieferanten hinterlegen können, damit Ihnen dort ein längeres Zahlungsziel gewährt wird. Damit hat der Lieferant die Sicherheit, dass er seine Forderungen noch beglichen bekommt, auch wenn Sie als Besteller insolvent werden würden. Siehe auch Warenlieferungsbürgschaft. Eine Anzahlungsbürgschaft geben Sie immer Ihrem Kunden, damit der Ihnen Geld anzahlt.
Lassen Sie sich jetzt Ihr individuelles Angebot von unseren Experten erstellen!
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