Im Baugewerbe wird im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Rückgabe einer Bürgschaft meist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen herangezogen. In Bezug darauf, wann eine Anzahlungsbürgschaft zurückgegeben werden muss, gelten folgende Regelungen:
„Der Auftraggeber hat eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben, es sei denn, dass Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt sind. Dann darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten.“ (§ 17 Abs. 8 VOB/B)
Das bedeutet, nach ordentlicher Fertigstellung und Abnahme ist die Bürgschaftsurkunde zeitnah zurückzugeben. Die Zurückbehaltung ist nur zulässig, wenn Vertragspflichten und Ansprüche nicht erfüllt wurden. Und selbst in diesem Fall darf nicht zwangsweise die gesamte Bürgschaft einbehalten werden.
In einem unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir das Anliegen. Der Kunde erfährt sofort, ob und wie wir ihm weiterhelfen können. Selbstverständlich ist ein Erstkontakt immer kostenfrei. Wir freuen uns auf die Anfrage.
Wir analysieren die Anforderungen zum Bürgschaftsbedarf im Hinblick auf die individuelle Situation des Betriebs und seines Auftragsvolumens. Ebenso berücksichtigen wir natürlich bestehende Bürgschaftsrahmen (Avalrahmen) und deren Ausschöpfung (Obligo).
In der Beratung betrachten wir als unabhängiger Vermittler alle Möglichkeiten und besprechen mit dem Kunden seinen optimalen Lösungsweg.
Wir als Experten wissen genau, wo ihm „der Schuh drückt“ und können zielgerichtet und vor allem schnell weiterhelfen.
Wir lassen ihn dabei aber natürlich nicht alleine, sondern helfen im Anschluss bei der Umsetzung.
Unsere Fachexperten haben einen erstklassige Verbindung zu den Kreditsachbearbeitern bei den Anbietern. Für unsere Kunden klären diese individuell die Möglichkeiten und handeln das für sie optimale Angebot aus.
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Hierbei können wir als unabhängige Vermittler auf den kompletten Markt zurückgreifen und unseren Kunden über alle Anbieter eine optimale Kombination an Bürgschaftsrahmen empfehlen (Avalmanagement). Natürlich helfen wir ebenfalls bei der Umsetzung bis alle Bürgschaften ausgegeben sind.
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Hierbei können wir im Rahmen unserer aktiven Betreuung jederzeit sofort auf die nötigen Informationen aller Anbieter zurückgreifen und schnell eine Lösung bereitstellen.