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Wann muss eine Anzahlungsbürgschaftzurückgegeben werden?

Die Anzahlungsbürgschaft dient dazu, Vorauszahlungen abzusichern. Diese fallen insbesondere im Maschinen- und Anlagenbau, aber auch im Baugewerbe an. Für die Auftraggeber entsteht dabei immer das Risiko, dass Vertragspflichten nicht wie vereinbart erfüllt werden. Mit einer Anzahlungsbürgschaft schützen sie sich vor dieser Gefahr. Hier erfahren Sie, wann eine Anzahlungsbürgschaft zurückgegeben werden muss, ob Auftraggeber die Bürgschaft zur Sicherung von Gewährleistungsansprüchen zurückbehalten dürfen und welche gesetzlichen Regelungen gelten.
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Wann muss eine Anzahlungsbürgschaft zurückgegeben werden?

Vorauszahlungen wie deren Höhe und Fälligkeiten werden in Leistungs- und Lieferverträgen genau festgehalten. In diesen sollten auch alle Regelungen zur Rückgabe der Bürgschaft definiert sein. Wann eine Anzahlungsbürgschaft zurückgegeben werden muss, lässt sich individuell regeln. Meist bei Erfüllung bestimmter Zwischenziele. Zum Beispiel, wenn
  • Bauteile/Stoffe mängelfrei eingebaut,
  • Dienstleistungen ordentlich abgearbeitet
  • oder Waren ordnungsgemäß geliefert wurden.
Somit kann die Rückgabe bei Erfüllung von Teilzielen, aber auch nach Abschluss des gesamten Projekts erfolgen. Gibt der Auftraggeber die Bürgschaftsurkunde zurück, enden seine damit verbundenen Ansprüche. Ab diesem Zeitpunkt fallen keine weiteren Avalzinsen an. Zudem entlastet der Schuldner seinen Kreditrahmen und kann den Bürgschaftsrahmen wieder für andere Kunden nutzen.

Gesetzliche Regelungen zur Rückgabe der Bürgschaft

Im Baugewerbe wird im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Rückgabe einer Bürgschaft meist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen herangezogen. In Bezug darauf, wann eine Anzahlungsbürgschaft zurückgegeben werden muss, gelten folgende Regelungen:

Der Auftraggeber hat eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben, es sei denn, dass Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt sind. Dann darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten.“ (§ 17 Abs. 8 VOB/B)

Das bedeutet, nach ordentlicher Fertigstellung und Abnahme ist die Bürgschaftsurkunde zeitnah zurückzugeben. Die Zurückbehaltung ist nur zulässig, wenn Vertragspflichten und Ansprüche nicht erfüllt wurden. Und selbst in diesem Fall darf nicht zwangsweise die gesamte Bürgschaft einbehalten werden.

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Zurückbehaltung der Bürgschaft für Gewährleistungsansprüche

In einem Fall vor dem OLG Frankfurt wurde verhandelt, ob ein Auftraggeber die Bürgschaft zurückbehalten darf, um bei etwaigen Mängel abgesichert zu sein. Er argumentierte, dass die Anzahlungsbürgschaft seine Vorauszahlung absichere, wenn Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung und Rückgewähr bestehen. Sollten etwaige Mängel vorhanden sein, könne er seine Vorauszahlung zurückverlangen.Das OLG Frankfurt urteile jedoch, dass eine Anzahlungsbürgschaft keine Gewährleistungsansprüche absichere. Denn diese deckt die rechtzeitige und vollständige Fertigstellung beziehungsweise Auftragserfüllung ab. Eine Zurückbehaltung der Bürgschaftsurkunde wegen etwaiger Mängel stehe dem Auftraggeber somit nicht zu. (Urteil vom 28.09.2004 – 10 U 211/03). Für diese Fälle sollte eine Gewährleistungsbürgschaft in Betracht gezogen werden.

Rückgabe der Anzahlungsbürgschaft: Jetzt beraten lassen

Absprachen rund um die Rückgabe der Anzahlungsbürgschaft müssen individuell zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geklärt werden. Alle Regelungen sollten im Leistungs- oder Liefervertrag festgehalten sein. Doch unabhängig von den ausgehandelten Vereinbarungen ist die Wahl eines passenden Anbieters entscheidend. Dabei sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:

  • Transparente Verträge und Gebühren
  • Finanzstarke Partner
  • Keine zusätzlichen Kosten

Unsere ungebundenen Bürgschaftsexperten unterstützen Sie dabei, den richtigen Anbieter für die Vorauszahlungsbürgschaft zu finden. Vereinbaren Sie dafür ein unverbindliches Erstgespräch mit unseren Experten. Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen.

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Nicht alles geht über einen Vergleichsrechner. Wir nehmen uns die Zeit mit deinem Kunden persönlich die Lösung zu erarbeiten, die am besten zu ihm passt.
Seit 2009 haben wir von Bürgschaft24 bereits über 5000 Unternehmen dabei geholfen Bürgschaften optimal für ihr Unternehmen zu nutzen und so über 1 Milliarde EUR an Liquidität für Unternehmen in Deutschland bereit gestellt.

Wie läuft die Beratung ab?

In einem unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir das Anliegen. Der Kunde erfährt sofort, ob und wie wir ihm weiterhelfen können. Selbstverständlich ist ein Erstkontakt immer kostenfrei. Wir freuen uns auf die Anfrage.

Wir analysieren die Anforderungen zum Bürgschaftsbedarf im Hinblick auf die individuelle Situation des Betriebs und seines Auftragsvolumens. Ebenso berücksichtigen wir natürlich bestehende Bürgschaftsrahmen (Avalrahmen) und deren Ausschöpfung (Obligo).

In der Beratung betrachten wir als ungebundener Vermittler alle Möglichkeiten und besprechen mit dem Kunden seinen optimalen Lösungsweg.
Wir als Experten wissen genau, wo ihm „der Schuh drückt“ und können zielgerichtet und vor allem schnell weiterhelfen.
Wir lassen ihn dabei aber natürlich nicht alleine, sondern helfen im Anschluss bei der Umsetzung.

Unsere Fachexperten haben einen erstklassige Verbindung zu den Kreditsachbearbeitern bei den Anbietern. Für unsere Kunden klären diese individuell die Möglichkeiten und handeln das für sie optimale Angebot aus.
Wir sprechen die Sprache des Versicherers und kennen die Anforderungen genau, sodass wir die Anfrage besser platzieren können als auf dem Standardweg.
So erreichen wir vielfach bessere Lösungen alleine durch die perfekte Kommunikation mit dem Anbieter.

Gemeinsam mit dem Kunden besprechen unsere Experten das persönliches Angebot.
Hierbei können wir als ungebundene Vermittler auf den kompletten Markt zurückgreifen und unseren Kunden über alle Anbieter eine optimale Kombination an Bürgschaftsrahmen empfehlen (Avalmanagement). Natürlich helfen wir ebenfalls bei der Umsetzung bis alle Bürgschaften ausgegeben sind.

Der Bedarf ändert sich laufend durch die anstehenden Aufträge? Kein Problem. Unsere Experten sind jederzeit bereit diesen Bedarf zu prüfen und Bürgschaftsrahmen anzupassen (Avalmanagement).
Hierbei können wir im Rahmen unserer aktiven Betreuung jederzeit sofort auf die nötigen Informationen aller Anbieter zurückgreifen und schnell eine Lösung bereitstellen.

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