Einfluss einer Privatinsolvenz eines GmbH-Geschäftsführers auf gewerbliche Kautionsversicherungen

109.031 Personen meldeten im Jahr 2021 Privatinsolvenz an. Mit dem Insolvenzverfahren soll dem Gläubiger die Forderung bezahlt werden und der Schuldner seine Schulden hinter sich lassen. Handelt es sich bei dem Schuldner um den Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, wie bei einer GmbH, stellt sich für Gesellschafter und Geschäftsführer die Frage, inwiefern dies Einfluss auf die Finanzen und Aufträge des Unternehmens nimmt. In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Privatinsolvenz ist, wie der Ablauf innerhalb einer GmbH ist, wenn ein Geschäftsführer eine Privatinsolvenz beantragt und welchen Einfluss dies auf bestehende Kautionsversicherungen haben kann.

Was ist eine Privatinsolvenz?

Eine Privatinsolvenz (auch Verbraucherinsolvenz) kann von einer Privatperson beantragt werden, wenn diese überschuldet ist. Überschuldet bedeutet, dass mit dem Einkommen und dem Vermögen nicht alle Schulden getilgt werden können. Die Zahlungspflicht kann also nicht mehr erfüllt werden. Konkret ist die Beantragung möglich, wenn eine Privatperson ihren Zahlungsverpflichtungen über einen Zeitraum von mindestens drei Wochen aufgrund von Zahlungsunfähigkeit nicht nachkommen kann. Außerdem kann der Antrag erst gestellt werden, wenn keine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern erzielt werden konnte. Das muss von einer Schuldnerberatungsstelle bestätigt werden.

Nachdem ein Insolvenzgericht die Privatinsolvenz gestattet hat, gibt es einen Einigungsversuch vor Gericht. Schlägt dieser fehl, findet das Insolvenzverfahren statt. Danach beginnt die Wohlverhaltensphase von 3 Jahren, in der ein Insolvenzverwalter das pfändbare Vermögen des Schuldners verwaltet, um Gläubiger zu bezahlen. Nach diesem Zeitraum gilt die Restschuldbefreiung.

Was passiert, wenn ein GmbH-Geschäftsführer Privatinsolvenz beantragt?

Die Unternehmensform spielt eine wichtige Rolle. Bei einer GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, wodurch sie Gläubigern gegenüber meist nicht mit ihrem Privatvermögen haftet. Die Haftung erfolgt vorerst nur über das Gesellschaftsvermögen.  Bürgschaften bilden aber eine Ausnahme: Hier haften die Gesellschafter zusätzlich mit ihrem privaten Vermögen.

→ Das Privatvermögen des insolventen Geschäftsführers und das Gesellschaftsvermögen sind separate Vermögensmassen und erst einmal getrennt zu betrachten.

ABER: Der Insolvenzverwalter erhält Zugriff auf die Gesellschaftsrechte des privat insolventen Gesellschafters. Das kann erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmen haben. Der Gesellschafter verliert seine Verfügungsgewalt über sein Vermögen an den Insolvenzverwalter. Dieser nimmt die Insolvenzmasse in Besitz und veräußert so viel wie möglich, um Gläubigern ihr Geld zurückzugeben. GmbH-Geschäftsanteile zählen auch zur Insolvenzmasse.

Einfluss auf das Unternehmen

Die Privatinsolvenz eines GmbH-Geschäftsführers beeinflusst die Geschäftsführung sowie den Geschäftsalltag stark. Dennoch führt sie nicht zu einer Auflösung des Unternehmens (außer es ist in der Satzung festgelegt). Außerdem bleibt dem Schuldner seine Rolle als Gesellschafter und ggf. auch als Geschäftsführer erhalten.

Die Kapitallage des Unternehmens und die finanziellen Möglichkeiten werden jedoch je nach Handlungen des Insolvenzverwalters stark eingeschränkt.

  • Der Insolvenzverwalter macht von den Vermögensrechten des Gesellschafters Gebrauch und nimmt an Gesellschafterversammlungen teil. Dort trifft er mit den anderen Gesellschaftern Entscheidungen, die die finanzielle Ausrichtung des Unternehmens vorgeben.
  • Der Insolvenzverwalter überträgt Geschäftsanteile an Dritte. Ziel des Insolvenzverwalters ist es, möglichst viel zu veräußern, um die Schulden bei den Gläubigern zu bezahlen. In manchen Fällen stellen die Geschäftsanteile des Gesellschafters eine lukrative Möglichkeit dar. Dadurch würde ein neuer Gesellschafter in die GmbH einsteigen. Um das zu verhindern, könnte der verschuldete Gesellschafter ausgeschlossen und ihm eine Abfindung gezahlt werden (die an den Insolvenzverwalter geht). Das hätte zur Folge, dass die liquiden Mittel je nach Größe des Geschäftsanteils stark sinken, ebenso wie die Eigenkapitalquote des Unternehmens.

Einfluss auf Bonität und Kautionsversicherungen

Die Privatinsolvenz wird bei einer Wirtschaftsauskunftei wie der Creditreform hinterlegt. Diese bleibt für 3 Jahre vermerkt. Die Bonität eines Unternehmens wird mittels eines Kreditrankings oder Scores dargestellt und sagt aus, wie hoch die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens ist. Daher werden bei der Berechnung dieses Rankings alle Informationen über die Zahlungsmoral und die (Un-)Zuverlässigkeit berücksichtigt.

Die Versicherer haben ein eigenes Monitoring für die Bonität ihrer Versicherungsnehmer bzw. werden über Veränderungen benachrichtigt. Je nachdem, wie stark sich die Bonität verschlechtert, fordert der Versicherer neue Geschäftszahlen an, wünscht die Hinterlegung von Sicherheiten oder sperrt den Rahmen, bis sich die Bonität verbessert. Hier gibt es verschiedene Szenarien:

  • Meldet der geschäftsführende Gesellschafter Privatinsolvenz an, verschlechtert sich das Creditreform-Rating (Skala von 100 bis 600) auf 500-600. Dadurch wird die Gesellschaft als kreditunwürdig eingestuft und die Kautionsversicherungen werden von den Versicherungen gekündigt.
  • Bei einem Geschäftsführer ohne Gesellschaftsanteile wirkt sich eine Privatinsolvenz ebenfalls auf die Bonität des Unternehmens aus, allerdings nicht so stark. Hier besteht die Möglichkeit, dass die Kautionsversicherung vorerst nur gesperrt und nicht direkt gekündigt werden.

→ Wenn eine Kautionsversicherung von der Versicherung gekündigt wird, sind davon nicht alle ausgegebenen aktiven Bürgschaften betroffen, sondern nur der noch freie Rahmen. Er kann nicht mehr für die Ausstellung von neuen Bürgschaften genutzt werden. Der Vertrag wird dann sukzessiv mit dem Rückerhalt der abgelaufenen Bürgschaften verringert und es wird Jahr für Jahr weniger Beitrag gefordert – je nachdem, wie viele aktive Bürgschaften noch im Umlauf sind.

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Fazit

Die Privatinsolvenz eines GmbH-Geschäftsführers beeinflusst die Bonität eines Unternehmens und kann Auswirkungen auf die Kautionsversicherungen haben. Durch die eigene Zahlungsunfähigkeit des Geschäftsführers verschlechtert sich auch die Bewertung der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit der GmbH, bei der er Geschäftsführer ist. Das führt dazu, dass bestehende Kautionsversicherungen gekündigt oder eingeschränkt werden, was die weitere Auftragsbearbeitung erschweren kann. Wenn z. B. ein Auftraggeber für ein Bauvorhaben eine Anzahlungsbürgschaft fordert, der Rahmen aber gesperrt ist und keine neuen Bürgschaften ausgestellt werden, scheitert der Auftrag. Versicherer haben für die Dauer der Privatinsolvenz von 3 Jahren Zugriff auf diese Information und werden in diesem Zeitraum kaum neue Kautionsversicherungsverträge aufsetzen. 

Die einzige Lösung ist, wenn der Geschäftsführer austritt und stiller Teilhaber wird, ohne namentlich genannt zu werden. Dadurch verbessert sich die Bonität, weil die Privatinsolvenz des Geschäftsführers nicht mehr in Verbindung mit der Gesellschaft steht. Alternativ kann nach einem Versicherer gesucht werden, der andere Bewertungskriterien hat als das Kreditrating der Creditreform. Dann ist eventuell der Abschluss einer neuen Kautionsversicherung möglich.

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Über Ulf Papke
2009 gründete Ulf Papke das Vergleichsportal Bürgschaft24. Als Innovator der Branche geht Ulf Papke neue Wege, um Unternehmen zu besseren Lösungen und Unternehmern bei wichtigen Entscheidungen zu helfen. Heute ist er mit der Papke Consulting Gruppe als externer Risk Manager ganzheitlich für seine Mandanten da.

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