Im Gewerbe fallen für Geschäftsgebäude und Ausstattung des Unternehmens viele Kosten an. Gerade zu Mietbeginn sind Bürgschaften eine Option, um Ihre Liquidität zu schonen. Egal, ob Miete oder Leasing, mit einer Bürgschaft müssen Sie kein Bargeld mehr hinterlegen. Auch zu einem späteren Zeitpunkt lässt sich durch eine Bürgschaft eine hinterlegte Barkaution zurückholen. In diesem Artikel lesen Sie, wie sich Mietkautions- und Leasingbürgschaften für unbewegliche und bewegliche Objekte unterscheiden.
Wenn Sie ein Gebäude für Ihr Gewerbe mieten möchten, wird vom Vermieter häufig eine hohe Summe als Kaution gefordert. Nicht selten sind es 3 bis 6 Monatsmieten. Dieses Geld steht dem Unternehmen bis zum Ende des Mietverhältnisses nicht mehr produktiv zur Verfügung. Es liegt ungenutzt auf dem Konto des Vermieters. Stattdessen können Sie mit Ihrem Vermieter vereinbaren, eine Mietkautionsbürgschaft als Sicherheitsleistung zu stellen.
Info: Das Mobiliar wird fast immer in die Mietkaution für gewerblich genutzte Räume integriert. Dafür muss keine separate Bürgschaft abgeschlossen werden.
Als bewegliche Objekte gelten u.a. Maschinen (z.B. CNC oder Röntgen für Arztpraxen), Fahrzeuge, Baukräne und Gerüste. Im Mietvertrag werden Sie in der Regel wie bei einem Gewerbegebäude dazu aufgefordert, eine Kautionssumme zu hinterlegen. Damit Sie kein Kapital binden müssen und Ihre Liquidität schonen können, können Sie anstelle der Kaution eine Mietkautionsbürgschaft für bewegliche Objekte bei Ihrem Vermieter hinterlegen. Wichtig ist dabei, dass auf der Bürgschaftsurkunde explizit die Miete von beweglichen Objekte genannt wird, eine standardmäßige Mietkautionsbürgschaft können Sie nicht verwenden. Für Kautionsversicherer sind Langzeitmieten von mindestens 6 Monaten wünschenswert.
Es gibt verschiedene Fälle, in denen eine Leasingbürgschaft sinnvoll oder notwendig für Sie ist. Oft wird vor Leasingbeginn ein Sicherheitsbetrag gefordert, der für die Leasingdauer beim Leasinggeber verbleibt (ähnlich zur Mietkaution). In diesem Fall können Sie mit Ihrem Leasinggeber vereinbaren, die Sicherheit in Form einer Bürgschaft zu stellen. Außerdem verlangt ein Leasinggeber eine Leasingbürgschaft, wenn Sie eine nicht ausreichend gute Bonitätsbewertung haben und er deshalb sicherstellen möchte, dass Sie die vereinbarten Leasingraten zahlen. Wenn Ihr Unternehmen jung ist und deshalb nicht genügend Informationen über Ihr Zahlungsverhalten vorliegen (Bonitätsbewertung), fordern Leasinggeber meist eine Bürgschaft.
Neben der Miete von beweglichen Objekten ist Leasing eine Finanzierungsoption. So können Telefonanlagen oder Fahrzeuge geleast werden. Um auch hier keine Sicherheitssumme hinterlegen zu müssen, können Sie für die Leasingdauer eine Bürgschaft hinterlegen. Das sollte im Vorfeld mit dem Leasinggeber abgestimmt werden.
Um eine Bürgschaft beantragen zu können, benötigen Sie eine Bürgschaftsversicherung. Diese können Sie bei einer Bank oder über einen Bürgschaftsmakler (Versicherungsbürgschaft) abschließen.
Eine Versicherungsbürgschaft hat gegenüber einer Bankbürgschaft viele Vorteile, unter anderem: