Zuletzt aktualisiert am 29. Juli 2026
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Bürgschaften sind ein wichtiger Faktor für Unternehmen, die ihre Finanzierung von Projekten absichern wollen. Sie garantieren die Erfüllung von Vertragspflichten, selbst wenn Auftragnehmer dies selbst nicht mehr können. Diese Absicherung ist oft so maßgebend, dass viele Auftraggeber Bürgschaften fordern, damit ein möglicher Auftragnehmer den Auftrag erhält. Bei Projekten, die im Voraus hohe finanzielle Mittel benötigen oder deren Fertigstellung über mehrere Jahre andauert, spielen die Vorauszahlungsbürgschaft und die Vertragserfüllungsbürgschaft eine große Rolle. In diesem Artikel erfahren Sie, wie sich die Bürgschaften unterscheiden und wie Sie eine solche Bürgschaft bekommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Unterschiedliche Absicherungsziele: Während die Vertragserfüllungsbürgschaft die ordnungsgemäße Ausführung der gesamten Leistung sowie Mängelansprüche während der Bauphase sichert, schützt die Vorauszahlungsbürgschaft (oder Anzahlungsbürgschaft) gezielt das Geld, das der Auftraggeber vorab gezahlt hat.
- Liquidität zu verschiedenen Zeitpunkten: Die Vorauszahlungsbürgschaft sorgt dafür, dass Sie nicht in Vorleistung für Materialien, Personal usw. gehen müssen. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ersetzt den Bareinbehalt des Auftraggebers.
- Kombinationsmöglichkeiten: In vielen Großprojekten finden beide Bürgschaftsarten Anwendung, um sowohl die Anzahlung als auch die spätere Fertigstellung abzusichern.
- Ein Bürgschaftsrahmen: Bei vielen Versicherern können Sie einen Bürgschaftsrahmen abschließen, aus dem Sie beide Bürgschaftsarten abrufen können. So können Sie flexibel auf verschiedene Aufträge reagieren.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft: Absicherung über die Fertigstellung hinaus
Mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft sichert sich ein Auftraggeber für den Fall ab, dass ein Vorhaben wegen eines insolventen Auftragnehmers nicht fertiggestellt oder Mängel nicht behoben werden können. Denn wenn der Auftragnehmer insolvent geht, können die vertraglich festgehaltenen Verpflichtungen im Zweifel nicht mehr vollständig erbracht werden, obwohl der Auftraggeber bereits Teilzahlungen geleistet hat. Die Bürgschaft deckt den Zeitraum der Erfüllung des Vertrages, also z. B. die Fertigstellung eines zu bauenden Gebäudes und die Erfüllung möglicher Mängelansprüche, die während der Gewährleistungszeit gestellt werden, ab.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft kombiniert Ausführungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft.
Besonders in Branchen, in denen die Erfüllung des Vertrags einen langen Zeitraum in Anspruch nimmt, wird diese Bürgschaftsart benötigt, besonders in der Bauhaupt- und Baunebenbranche sowie im Maschinen- und Anlagenbau.
Alternativ sichert sich der Auftraggeber über den Einbehalt von Bar-Sicherheiten ab. Das sind i. d. R. während der Bauphase bis zu 10% und in der Gewährleistungsphase bis zu 5% der Auftragssumme.
Bei einer Vertragserfüllungsbürgschaft übernimmt eine dritte Partei (Bürge) die Absicherung für den Fall, dass der Auftragnehmer den geschlossenen Vertrag nicht erfüllen kann (i. d. R. 10% der Auftragssumme). Mithilfe der Bürgschaft kann der Auftraggeber dann ein anderes Unternehmen damit beauftragen, die restlichen vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Mehrkosten werden durch die ausgezahlte Bürgschaftssumme zumindest teilweise gedeckt.
Die Vorauszahlungsbürgschaft: Bezahlung vor Arbeitsleistung
Mit einer Vorauszahlungsbürgschaft werden Vorauszahlungen abgesichert, die ein Auftraggeber tätigt, damit der Auftragnehmer z. B. Material für eine Baumaßnahme anschaffen oder die Baustelle einrichten kann. Diese Bürgschaftsart wird oft im Maschinen- und Anlagenbau eingesetzt, da im Vorfeld hohe (Material-)Kosten entstehen. Der Auftragnehmer fordert die Bürgschaftsurkunde bei einer Bank oder einem Versicherer an. Wenn der Auftraggeber diese erhalten hat, zahlt er die festgelegte Vorauszahlung. Meldet der Auftragnehmer Insolvenz an (oder ist nicht mehr erreichbar), kann der Auftraggeber die Bürgschaft „ziehen“ und erhält die festgesetzte Bürgschaftssumme vom Versicherer.
Wann der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Bürgschaftsurkunde zurückgibt, kann individuell im Vertrag festgelegt werden. Meistens wird sie zurückgegeben, wenn Zwischenziele erfüllt wurden oder das fertiggestellte Projekt übergeben wird.
Wann sollte ich mich für eine Vertragserfüllungs- und wann für eine Vorauszahlungsbürgschaft entscheiden?
Der größte Unterschied zwischen den beiden Bürgschaftsarten besteht in dem Zeitraum, in dem sie eingesetzt werden.
Eine Vorauszahlungsbürgschaft ist für einen Auftraggeber sinnvoll, sobald er in Vorkasseleistung gehen soll. Mit der Bürgschaft wird sichergestellt, dass das im Voraus bezahlte Geld für das Vorhaben verwendet wird. Ist das nicht der Fall, erhält der Auftraggeber sein Geld von einer dritten Partei (dem Bürgen) zurück.
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft ist zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll, wenn Baufortschritt und Mängelansprüche sichergestellt werden sollen. Die Bürgschaft beginnt mit Auftragsbeginn und endet mit Ablauf der Gewährleistungszeit, sodass alle gerechtfertigten Mängelansprüche geltend gemacht werden können.
Wer den gesamten Vertragsprozess absichern möchte, kann eine Vorauszahlungs- und eine Vertragserfüllungsbürgschaft abschließen. Das hat Vorteile für Auftraggeber und Auftragnehmer: Der Auftraggeber hat seine finanziellen Mittel im gesamten Vertragsprozess abgesichert, auch in dem Fall, dass der Auftragnehmer insolvent geht. Der Auftragnehmer erhält für seine erbrachten Leistungen die volle Summe – und nicht erst nach Fertigstellung des Bauvorhabens und Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Praxisbeispiel
Die Industrie-Anlagenbau GmbH & Co. KG baut eine komplexe Filteranlage für ein Kraftwerk. Dazu benötigt das Unternehmen von ihrem Auftraggeber eine Vorauszahlung von 60.000 EUR. Um diese zu erhalten, stellt sie eine Vorauszahlungsbürgschaft in dieser Höhe. Um bei allen Rechnungen im geplanten Bauprozess von 3 Jahren den vollen Rechnungsbetrag beglichen zu bekommen, stellt die Industrie-Anlagenbau GmbH & Co. KG zu einem späteren Zeitpunkt außerdem eine Vertragserfüllungsbürgschaft. Somit hat der Auftraggeber die Sicherheit, dass Mehrkosten abgedeckt sind, falls ein anderes Unternehmen die Anlage zu Ende bauen muss. Der Anlagenbauer muss im Gegenzug nicht auf einen Teil der Rechnung verzichten, den der Auftraggeber ansonsten als Sicherheit einbehalten würde.
Wie schließe ich eine Bürgschaft ab? Wer ist der Bürge?
Sie können die gewünschte Bürgschaft bei einer Bank (Bankbürgschaft) oder einem Versicherungsunternehmen (Kautionsversicherung) anfragen. Im ersten Fall ist die Bank der Bürge, im zweiten der Versicherer. Eine Kautionsversicherung hat gegenüber einer Bankbürgschaft einige Vorteile
- Ihre Kreditlinie bei der Bank wird nicht belastet.
- Kautionsversicherungen sind in der Regel günstiger.
- Kautionsversicherungen können besser individuell gestaltet werden.
- Ihre Kreditwürdigkeit wird nicht beeinflusst.
- Sie erhalten Ihre Kautionsversicherung in der Regel schneller.
Wenn Sie eine Bürgschaft beantragen möchten, die zu Ihren Ansprüchen passt, muss diese immer individuell angefragt werden. Dabei unterstützen unsere Experten Sie gerne.
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