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Bei der Planung eines Bauprojekts auf eine Vertragserfüllungsbürgschaft vertrauen

Wie unterscheiden sich die Vertragserfüllungsbürgschaft und die Vorauszahlungsbürgschaft?

Bürgschaften sind ein wichtiger Faktor für Unternehmen, die ihre Finanzierung von Projekten absichern wollen. Sie garantieren die Erfüllung von Vertragspflichten, selbst wenn Auftragnehmer dies selbst nicht mehr können. Diese Absicherung ist oft so maßgebend, dass viele Auftraggeber Bürgschaften fordern, damit ein möglicher Auftragnehmer den Auftrag erhält. Bei Projekten, die im Voraus hohe finanzielle Mittel benötigen oder deren Fertigstellung über mehrere Jahre andauert, spielen die Vorauszahlungsbürgschaft und die Vertragserfüllungsbürgschaft eine große Rolle. In diesem Artikel erfahren Sie, wie sich die Bürgschaften unterscheiden und wie Sie eine solche Bürgschaft bekommen.

Die Vertragserfüllungsbürgschaft: Absicherung über die Fertigstellung hinaus

Mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft sichert sich ein Auftraggeber für den Fall ab, dass ein Vorhaben wegen eines insolventen Auftragnehmers nicht fertiggestellt oder Mängel nicht behoben werden können. Denn wenn der Auftragnehmer insolvent geht, können die vertraglich festgehaltenen Verpflichtungen im Zweifel nicht mehr vollständig erbracht werden, obwohl der Auftraggeber bereits Teilzahlungen geleistet hat. Die Bürgschaft deckt den Zeitraum der Erfüllung des Vertrages, also z. B. die Fertigstellung eines zu bauenden Gebäudes und die Erfüllung möglicher Mängelansprüche, die während der Gewährleistungszeit gestellt werden, ab.

→ Die Vertragserfüllungsbürgschaft kombiniert Ausführungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft

Besonders in Branchen, in denen die Erfüllung des Vertrags einen langen Zeitraum in Anspruch nimmt, wird diese Bürgschaftsart benötigt, allen voran die Baubranche. Da diese Bürgschaft so wichtig für den Bauherrn ist, ist sie oft Voraussetzung für potenzielle Auftragnehmer, um einen Auftrag zu erhalten. Daneben ist sie auch im Anlagen-, Maschinen- oder Schiffsbau relevant.

Eine andere Möglichkeit, mit der sich ein Auftraggeber absichern kann, ist der Einbehalt von Sicherheiten. Das sind in der Regel während der Bauphase 5-10% und nach Fertigstellung des Baus bis zu 5% der Auftragssumme. Das hat den Nachteil für den Auftragnehmer, dass ein Teil (max. 5%, die Gewährleistungssumme) der Auftragssumme erst nach Ende der Gewährleistungszeit (i. d. R. 4-5 Jahre) gezahlt wird und er dadurch weniger liquide Mittel zur Verfügung hat. Daher ist die Vertragserfüllungsbürgschaft für beide Seiten die elegantere Lösung.

→ Bei einer Vertragserfüllungsbürgschaft übernimmt eine dritte Partei (Bürge) die Absicherung für den Fall, dass der Auftragnehmer den geschlossenen Vertrag nicht erfüllen kann (i. d. R. 10% der Auftragssumme). Mithilfe der Bürgschaft kann der Auftraggeber dann ein anderes Unternehmen damit beauftragen, die restlichen vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Mehrkosten werden durch die ausgezahlte Bürgschaftssumme zumindest teilweise gedeckt. Wenn der Auftragnehmer während der Gewährleistungszeit seinen Aufgaben nicht nachkommen kann, greift die Gewährleistungsbürgschaft. Hier sind meistens 5% der Auftragssumme angesetzt.


Die Vorauszahlungsbürgschaft: Bezahlung vor Arbeitsleistung

Die Vorauszahlungsbürgschaft wird auch als Anzahlungsbürgschaft bezeichnet. Mit einer Vorauszahlungsbürgschaft werden Vorauszahlungen abgesichert, die ein Auftraggeber tätigt, damit der Auftragnehmer z. B. Material für eine Baumaßnahme anschaffen oder die Baustelle einrichten kann. Diese Bürgschaftsart wird oft im Maschinen- und Anlagenbau eingesetzt, da im Vorfeld hohe (Material-)Kosten entstehen. Der Auftragnehmer fordert die Bürgschaftsurkunde bei einer Bank oder einem Versicherer an. Wenn der Auftraggeber diese erhalten hat, zahlt er die festgelegte Anzahlung. Meldet der Auftragnehmer Insolvenz an (oder ist nicht mehr erreichbar), kann der Auftraggeber seine geleisteten Vorauszahlungen zurückfordern. 

→ Wann der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Bürgschaftsurkunde zurückgibt, kann individuell im Vertrag festgelegt werden. Meistens wird sie zurückgegeben, wenn Zwischenziele erfüllt wurden oder das fertiggestellte Projekt übergeben wird.

Wann sollte ich mich für eine Vertragserfüllungs- und wann für eine Vorauszahlungsbürgschaft entscheiden?

Der größte Unterschied zwischen den beiden Bürgschaftsarten besteht in dem Zeitraum, in dem sie den Auftraggeber schützen.

Eine Vorauszahlungsbürgschaft ist für einen Auftraggeber sinnvoll, sobald er in Vorkasseleistung gehen soll. Mit der Bürgschaft wird sichergestellt, dass das im Voraus bezahlte Geld für das Vorhaben verwendet wird. Ist das nicht der Fall, erhält der Auftraggeber sein Geld von einer dritten Partei (dem Bürgen) zurück.

Zum Unterschied der Vorauszahlungsbürgschaft eignet sich eine Vertragserfüllungsbürgschaft dann, wenn Baufortschritt und Mängelansprüche sichergestellt werden sollen. Die Bürgschaft beginnt mit Auftragsbeginn und endet mit Ablauf der Gewährleistungszeit, sodass alle gerechtfertigten Mängelansprüche geltend gemacht werden können.

Wer den gesamten Vertragsprozess absichern möchte, kann eine Vorauszahlungs- und eine Vertragserfüllungsbürgschaft abschließen. Das hat Vorteile für Auftraggeber und Auftragnehmer: Der Auftraggeber hat seine finanziellen Mittel im gesamten Vertragsprozess abgesichert, auch in dem Fall, dass der Auftragnehmer insolvent geht. Der Auftragnehmer erhält für seine erbrachten Leistungen die volle Summe - und nicht erst nach Fertigstellung des Bauvorhabens und Ablauf der Gewährleistungsfrist.

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Wie schließe ich eine Bürgschaft ab? Wer ist der Bürge?

Sie können die gewünschte Bürgschaft bei einer Bank (Bankbürgschaft) oder einem Versicherungsunternehmen (Kautionsversicherung) anfragen. Im ersten Fall ist die Bank der Bürge, im zweiten der Versicherer. Eine Kautionsversicherung hat gegenüber einer Bankbürgschaft einige Vorteile

  • Ihre Kreditlinie bei der Bank wird nicht belastet.
  • Kautionsversicherungen sind in der Regel günstiger.
  • Kautionsversicherungen können besser individuell gestaltet werden. 
  • Ihre Kreditwürdigkeit wird nicht beeinflusst.
  • Sie erhalten Ihre Kautionsversicherung in der Regel schneller.

Wenn Sie eine Bürgschaft beantragen möchten, die zu Ihren Ansprüchen passt, muss diese immer individuell angefragt werden. Dabei unterstützen unsere Experten Sie gerne.

Mit unserer Beratung erhalten Sie

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Über Ulf Papke
2009 gründete Ulf Papke das Vergleichsportal Bürgschaft24. Als Innovator der Branche geht Ulf Papke neue Wege, um Unternehmen zu besseren Lösungen und Unternehmern bei wichtigen Entscheidungen zu helfen. Heute ist er mit der Papke Consulting Gruppe als externer Risk Manager ganzheitlich für seine Mandanten da.

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