Fristen für Bürgschaften: Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erlischt die Anzahlungsbürgschaft nach spätestens drei Jahren nach Beginnen der Entstehung des Anspruchs. Denn gemäß § 195 BGB gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Abweichend hiervon ist die Gewährleistungsbürgschaft. Dafür sieht der Gesetzgeber eine Frist von fünf Jahren für Gewährleistungen vor, vier Jahren bei Bauwerken.
Die Bürgschaft erlischt:
Eine Bürgschaft lässt sich grundsätzlich nicht ohne Weiteres kündigen. Es gibt nur zwei Fälle, in denen dies möglich ist:
Auch mit Tod des Bürgen entsteht kein Kündigungsrecht. In diesem Fall muss der Erbe des Erblassers an dessen Stelle in den Bürgschaftsvertrag eintreten und die Verpflichtungen übernehmen. Es sei denn, es wurden abweichende vertragliche Regelungen getroffen.
In einem unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir das Anliegen. Der Kunde erfährt sofort, ob und wie wir ihm weiterhelfen können. Selbstverständlich ist ein Erstkontakt immer kostenfrei. Wir freuen uns auf die Anfrage.
Wir analysieren die Anforderungen zum Bürgschaftsbedarf im Hinblick auf die individuelle Situation des Betriebs und seines Auftragsvolumens. Ebenso berücksichtigen wir natürlich bestehende Bürgschaftsrahmen (Avalrahmen) und deren Ausschöpfung (Obligo).
In der Beratung betrachten wir als unabhängiger Vermittler alle Möglichkeiten und besprechen mit dem Kunden seinen optimalen Lösungsweg.
Wir als Experten wissen genau, wo ihm „der Schuh drückt“ und können zielgerichtet und vor allem schnell weiterhelfen.
Wir lassen ihn dabei aber natürlich nicht alleine, sondern helfen im Anschluss bei der Umsetzung.
Unsere Fachexperten haben einen erstklassige Verbindung zu den Kreditsachbearbeitern bei den Anbietern. Für unsere Kunden klären diese individuell die Möglichkeiten und handeln das für sie optimale Angebot aus.
Wir sprechen die Sprache des Versicherers und kennen die Anforderungen genau, sodass wir die Anfrage besser platzieren können als auf dem Standardweg.
So erreichen wir vielfach bessere Lösungen alleine durch die perfekte Kommunikation mit dem Anbieter.
Gemeinsam mit dem Kunden besprechen unsere Experten das persönliches Angebot.
Hierbei können wir als unabhängige Vermittler auf den kompletten Markt zurückgreifen und unseren Kunden über alle Anbieter eine optimale Kombination an Bürgschaftsrahmen empfehlen (Avalmanagement). Natürlich helfen wir ebenfalls bei der Umsetzung bis alle Bürgschaften ausgegeben sind.
Der Bedarf ändert sich laufend durch die anstehenden Aufträge? Kein Problem. Unsere Experten sind jederzeit bereit diesen Bedarf zu prüfen und Bürgschaftsrahmen anzupassen (Avalmanagement).
Hierbei können wir im Rahmen unserer aktiven Betreuung jederzeit sofort auf die nötigen Informationen aller Anbieter zurückgreifen und schnell eine Lösung bereitstellen.