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Bürgschaftsabruf

Allgemeine Hinweise zum Bürgschaftsabruf

Sie finden hier für jede Versicherungsgesellschaft die Anleitung zum Bürgschaftsabruf. Wir zeigen Ihnen, wie der Abruf schnell und unkompliziert funktioniert. Klicken Sie einfach auf Ihren jeweiligen Anbieter.

Hier einige generelle Hinweise:
  1. Nutzen Sie wenn möglich Onlineportale: Dies geht schneller als der Abruf per Avalauftrag über Mail/PDF, da hier kein Bearbeiter den Auftrag eingeben muss. 
  2. Sie sind immer der Auftragnehmer bzw. Schuldner
  3. Ihr Kunde ist immer der Auftraggeber bzw. Gläubiger
  4. Je penibler alles ausgefüllt ist desto schneller geht die Erstellung
  5. Achten Sie auf die korrekte Schreibweise Ihrer Auftraggeber – ein späterer Bürgschaftstausch ist kompliziert und langwierig!
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Abruf Bürgschaften: Onlineportal, Avalauftrag
Registrierung Onlineportal: selbst registrieren, Link dazu kommt per Mail, Kennwort per Post
Versand Urkunden: per Post
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Abruf Bürgschaften: Onlineportal
Registrierung Onlineportal: Zugang kommt automatisch per Post
Versand Urkunden: per Post
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Abruf Bürgschaften: Onlineportal
Registrierung Onlineportal: selbst registrieren, Link dazu kommt per Mail, Kennwort per Post
Versand Urkunden: per Post
Zur Anleitung
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Abruf Bürgschaften: Onlineportal
Registrierung Onlineportal: selbst registrieren, Link dazu kommt per Mail, Kennwort per Post
Versand Urkunden: per Post
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Abruf Bürgschaften: Onlineportal, Avalauftrag
Registrierung Onlineportal: Anmeldung per Mail, Kennwort per Mail
Versand Urkunden: per Post
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Abruf Bürgschaften: Onlineportal, Avalauftrag
Registrierung Onlineportal: Selbstanmeldung, sofortige Freischaltung
Versand Urkunden: Erhalt als PDF zum Ausdrucken
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Abruf Bürgschaften: Onlineportal
Registrierung Onlineportal: selbst registrieren, Link dazu kommt per Mail, Kennwort per Post
Versand Urkunden: digital als PDF-Download, alternativ per Post
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Abruf Bürgschaften: Onlineportal, Avalauftrag
Registrierung Onlineportal: selbst registrieren, Freischaltung innerhalb von 24 Stunden per Mail
Versand Urkunden: per Post, digital als PDF-Download unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen
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Abruf Bürgschaften: Onlineportal
Registrierung Onlineportal: Zugangsdaten und Kennwort kommen automatisch per Post, ca. 7 Tage nach Policierung
Versand Urkunden: per Post
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Abruf Bürgschaften: Onlineportal, Avalauftrag
Registrierung Onlineportal: Zugangsdaten und Kennwort kommen automatisch per Post
Versand Urkunden: per Post
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Abruf Bürgschaften: Onlineportal, Avalauftrag
Registrierung Onlineportal: Link zum Registrierungsformular per Mail, Freischaltung innerhalb von 7 Tagen per Mail
Versand Urkunden: per Post
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Abruf Bürgschaften: Onlineportal, Avalauftrag
Registrierung Onlineportal: selbst registrieren, Link mit Anmeldedaten kommt per Mail 
Versand Urkunden: per Post
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Hier erhalten Sie automatisch alle Veränderungen zu Ihren Verträgen online mitgeteilt. Alle erforderlichen Vertragsdokumente legen wir Ihnen hier digital ab. So haben Sie immer alle wichtigen Dokumente zur Hand.

Sie haben noch Fragen? Unser Team hilft Ihnen gern weiter. Senden Sie uns eine E-Mail an: info@buergschaft24.de

FAQ

In der Regel wird Ihnen die Bürgschaftsurkunde nach 3-7 Werktagen per Post zugesendet. Bei Anbietern die PDF-Urkunden anbieten erhalten Sie die Urkunde direkt nach der Beantragung.

Vom Auftraggeber vorgegebene Texte, sogenannte Sondertexte, können Sie im Kreditportal Ihres Versicherers als PDF hochladen. Sollten Sie klassisch einen Avalauftrag als PDF ausfüllen, dann übermitteln Sie dieses bitte zusammen mit dem Sondertext in einer E-Mail. Gerne an info@buergschaft24.de, wir kümmern uns dann um die Prüfung und Weiterleitung.

Bei technischen Problemen wenden Sie sich am besten immer direkt an den Versicherer selbst. Dort kann Ihnen schnell geholfen werden. Bei Fragen zum Versicherungsumfang oder zum Inhalt können Sie sich gerne an uns wenden.

Um den Sicherheitseinbehalt bei Ihrem Kunden abzulösen müssen Sie eine Gewährleistungsbürgschaft beantragen. Diese ist immer 5% vom Auftragsvolumen. Sobald Sie die Urkunde erhalten und an den Auftraggeber weitergegeben haben ist dieser verpflichtet die Schlussrechnung voll auszuzahlen und keinen Einbehalt mehr vorzunehmen.

Im Normalfall wird eine Bürgschaft für den Nettowert abgeschlossen. Dies kommt jedoch darauf an, was genau in Ihrem Vertrag mit dem Auftraggeber steht. Bruttobürgschaften sind ebenfalls möglich.

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