Die Gothaer bietet Ihnen die Möglichkeit an Ihre Bürgschaftsurkunden bei Beantragung über das Kreditportal direkt selbst runterzuladen und auszudrucken. So haben Sie Urkunden, die keinen eigenen Sondertext benötigen, direkt nach der Generierung vorliegen.
Rufen Sie Ihre Bürgschaftsdatei jederzeit in der Obligoliste im Kreditportal ab, z.B. um sie zu einem späteren Zeitpunkt auszudrucken
Bitte beachten: Die von Ihnen selbst ausgedruckte Bürgschaft kann erst nach ausdrücklicher Enthaftung durch den Gläubiger storniert werden. Eine solche Enthaftungserklärung ist bereits auf der Bürgschaft enthalten.
Sie sind immer der Auftragnehmer bzw. Schuldner.
Ihr Kunde ist immer der Auftraggeber bzw. Gläubiger.
Achten Sie auf die korrekte Schreibweise Ihrer Auftraggeber – ein Bürgschaftstausch ist kompliziert und langwierig.