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Bürgschaft24 - Worin unterschiedet sich die Anzahlungs-von der Gewährleistungsbürgschaft

Worin unterscheidet sich die Anzahlungs- von der Gewährleistungsbürgschaft?

Häufig werden wir von Interessenten gefragt, worin sich die Anzahlungs- von der Gewährleistungsbürgschaft unterscheidet. Diese Thematik möchten wir nachfolgend erläutern und Ihnen die Vorteile beider Bürgschaftsformen näherbringen.

Was ist eine Anzahlungsbürgschaft?

Die Anzahlungsbürgschaft oder auch als Vorauszahlungsbürgschaft bekannt, dient dazu, die geleisteten Anzahlungen eines Auftraggebers abzusichern. Als Bürge können Banken wie auch Versicherungsgesellschaften infrage kommen. Sie erstatten die bereits erbrachten Anzahlungen des Auftraggebers, wenn der Auftragnehmer den ihm erteilten Auftrag nicht oder unzureichend erfüllt.

Mit einer Anzahlungsbürgschaft wird der Kunde vor Verlusten geschützt. Gerade in der Baubranche ist es üblich, dass mit der Anzahlung Materialien gekauft und Mitarbeiter bezahlt werden. In diesem Moment hat der Auftraggeber noch keine nennenswerte Gegenleistung. Um sich vor möglichen Verlusten, beispielsweise bei Insolvenz des Auftragnehmers zu schützen, besteht die Option einer Bürgschaft. Kann der Auftragnehmer den Auftrag nicht wie vereinbart erfüllen oder die geleistete Anzahlung nicht zurückbezahlen, wird diese vom Bürgen erstattet.

  • Zielgruppe: Alle Unternehmen, die Anzahlungen vereinbaren – vor allem Gewerbe der Baubranche, Möbelbau, Küchenstudios und produzierende Firmen. Für wen eine Anzahlungsbürgschaft noch sinnvoll ist, lesen Sie hier.

Was ist eine Gewährleistungsbürgschaft?

Die Gewährleistungsbürgschaft dient dazu, Mängelansprüche abzusichern. Ein Dritter, wie etwa eine Bank oder Versicherung, fungiert dabei als Garantiegeber bei auftretenden Mängeln. Der Bürge übernimmt somit die Haftung für die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers. Ohne eine Gewährleistungsbürgschaft hat der Auftragnehmer das Recht, meist fünf Prozent des Auftragsvolumens als Sicherheit einzubehalten. Diese Bürgschaft ist für Unternehmen also sinnvoll, um sich den Sicherheitseinbehalt des Kunden auszahlen zu lassen.

Gerade bei Bauleistungen sind die Auftragnehmer dazu verpflichtet, nach dem BGB bei Abnahme die Sache frei von Baumängeln zu übergeben. Dem Kunden steht dann eine Gewährleistungsfrist von vier bis fünf Jahren zu. Innerhalb dieser Verjährungsfrist ist der Auftragnehmer zur Beseitigung von vorliegenden Mängeln verpflichtet. Sollten während der Gewährleistungsfrist entsprechende Mängel auftreten und die Firma zu deren Beseitigung nicht imstande sein, zum Beispiel aus Gründen der Insolvenz, tritt die Gewährleistungsbürgschaft ein.

  • Zielgruppe: Insbesondere Bauunternehmen, Bauhandwerker und Bauträger, Maschinen- und Anlagenbau sowie Garten- und Landschaftsbau

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Worin unterscheidet sich die Anzahlungs- von der Gewährleistungsbürgschaft?

Bei der Anzahlungs- und der Gewährleistungsbürgschaft handelt es sich um zwei gänzlich verschiedene Bürgschaftsformen. Am Beispiel des Baugewerbes beginnt die Leistungspflicht der Anzahlungsbürgschaft bereits vor Baubeginn. Sobald der Auftraggeber die erste Anzahlung erbracht hat, wird diese durch den Bürgen abgesichert. Er leistet, wenn der Auftragnehmer seine Vertragspflichten nicht (korrekt) erfüllt und die geleistete Anzahlung nicht erstatten kann. Dann erhält der Kunde sein Kapital durch den Bürgen der Anzahlungsbürgschaft erstattet.

Die Leistungspflicht der Gewährleistungsbürgschaft beginnt hingegen nach Abschluss des Baus. Nämlich dann, wenn die Abnahme erfolgte. Ab diesem Zeitpunkt tritt die vier- oder fünfjährige Gewährleistungsfrist ein. Treten während dieses Zeitraums Mängel auf, ist der Auftragnehmer zu deren Beseitigung verpflichtet. Die Gewährleistungsbürgschaft spricht den Auftragnehmer nicht von dieser Pflicht frei. Vielmehr ist sie für den Fall der Insolvenz gedacht. Dann erhält der Auftraggeber eine finanzielle Entschädigung im Rahmen der Gewährleistungsbürgschaft.

Beide Bürgschaftsformen bieten Vorteile

Heutzutage fordern zunehmend mehr Auftraggeber Sicherheiten für ihre Vorauszahlungen. Mit einer Anzahlungsbürgschaft kann der Auftragnehmer eine solche Sicherheit bereitstellen. Und mit der Gewährleistungsbürgschaft hat dieser die Möglichkeit, den Sicherheitseinbehalt des Auftraggebers in Höhe von fünf bis zehn Prozent abzulösen, um die volle Rechnungssumme ausbezahlt zu bekommen. Außerdem verbessern beide Bürgschaftsformen die Liquidität des Unternehmens und werden nicht auf die Kreditlinie der Hausbank angerechnet.

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Über Ulf Papke
2009 gründete Ulf Papke das Vergleichsportal Bürgschaft24. Als Innovator der Branche geht Ulf Papke neue Wege, um Unternehmen zu besseren Lösungen und Unternehmern bei wichtigen Entscheidungen zu helfen. Heute ist er mit der Papke Consulting Gruppe als externer Risk Manager ganzheitlich für seine Mandanten da.

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