Worin unterscheidet sich die Anzahlungs- von der Gewährleistungsbürgschaft?

Zuletzt aktualisiert am 3. März 2026

Häufig werden wir von Interessenten gefragt, worin sich die Anzahlungs- von der Gewährleistungsbürgschaft unterscheidet. Diese Thematik möchten wir nachfolgend erläutern und Ihnen die Vorteile beider Bürgschaftsformen näherbringen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Unterschiedlicher Sicherungszweck: Die Anzahlungsbürgschaft sichert eine vom Auftraggeber geleistete Anzahlung vor Projektbeginn (Schutz vor Verlust der Vorauszahlung), während die Gewährleistungsbürgschaft Mängelansprüche nach der Abnahme für meist 4 bis 5 Jahre absichert.
  • Zeitpunkt im Baufortschritt: Die Anzahlungsbürgschaft ist das Werkzeug für den Projektstart (Materialeinkauf usw.), die Gewährleistungsbürgschaft ist das Instrument für den Projektabschluss (Auszahlung des Sicherheitseinbehalts).
  • Vorteil Versicherung gegenüber Bank: Bei der Bank werden beide Bürgschaftsarten voll auf Ihre Kreditlinie angerechnet und oft durch 100 % Bargeld besichert. Der Versicherer stellt diese Bürgschaften bankenunabhängig und meist ohne Hinterlegung von Sicherheiten aus. Ihr Geld bleibt direkt im Unternehmen.

Was ist eine Anzahlungsbürgschaft?

Die Anzahlungsbürgschaft oder auch als Vorauszahlungsbürgschaft bekannt, dient dazu, die geleisteten Anzahlungen eines Auftraggebers abzusichern. Als Bürge können Banken wie auch Versicherungsgesellschaften infrage kommen. Sie erstatten die bereits erbrachten Anzahlungen des Auftraggebers, wenn der Auftragnehmer den ihm erteilten Auftrag nicht oder unzureichend erfüllt.

Mit einer Anzahlungsbürgschaft wird der Auftraggeber vor Verlusten geschützt. Gerade in der Baubranche ist es üblich, dass mit der Anzahlung Materialien gekauft und Mitarbeiter bezahlt werden. In diesem Moment hat der Auftraggeber noch keine nennenswerte Gegenleistung. Um sich vor möglichen Verlusten, beispielsweise bei Insolvenz des Auftragnehmers zu schützen, besteht die Option einer Bürgschaft. Kann der Auftragnehmer den Auftrag nicht wie vereinbart erfüllen oder die geleistete Anzahlung nicht zurückbezahlen, wird diese vom Bürgen erstattet.

Zielgruppe:
Alle Unternehmen, die Anzahlungen vereinbaren – vor allem Gewerbe der Baubranche, Maschinen- und Anlagenbau und sonstige produzierende Unternehmen.

Was ist eine Gewährleistungsbürgschaft?

Die Gewährleistungsbürgschaft dient dazu, Mängelansprüche abzusichern. Ein Dritter, wie etwa eine Bank oder Versicherung, fungiert dabei als Garantiegeber bei auftretenden Mängeln. Der Bürge übernimmt somit die Haftung für die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers. Ohne eine Gewährleistungsbürgschaft hat der Auftraggeber das Recht, bis zu fünf Prozent des Auftragsvolumens als Sicherheit einzubehalten. Stattdessen kann die Bürgschaft als Sicherheitsleistung hinterlegt werden, und der vollständige Rechnungsbetrag wird zu Beginn der Gewährleistungsphase ausgezahlt.

Insbesondere bei Bauleistungen sind die Auftragnehmer dazu verpflichtet, nach dem BGB bei Abnahme die Sache frei von Baumängeln zu übergeben. Ihrem Auftraggeber steht dann eine Gewährleistungsfrist von 4 (VOB) bis 5 Jahren (BGB) zu. Innerhalb dieser Verjährungsfrist ist der Auftragnehmer zur Beseitigung von vorliegenden Mängeln verpflichtet. Sollten während der Gewährleistungsfrist entsprechende Mängel auftreten und das Unternehmen zu deren Beseitigung nicht imstande sein, zum Beispiel aus Gründen der Insolvenz, kann der Auftraggeber die Gewährleistungsbürgschaft „ziehen“.

Zielgruppe:
Insbesondere Bauunternehmen, Bauhandwerker und Bauträger, Maschinen- und Anlagenbau sowie Garten- und Landschaftsbau.

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Wie unterscheiden sich Anzahlungs- und Gewährleistungsbürgschaft?

Bei der Anzahlungs- und der Gewährleistungsbürgschaft handelt es sich um zwei ganz verschiedene Bürgschaftsarten. Am Beispiel des Baugewerbes beginnt die Leistungspflicht der Anzahlungsbürgschaft bereits vor Baubeginn. Sobald der Auftraggeber die erste Anzahlung erbracht hat, wird diese durch den Bürgen abgesichert. Er leistet, wenn der Auftragnehmer seine Vertragspflichten nicht (korrekt) erfüllt und die geleistete Anzahlung nicht erstatten kann. Dann erhält der Auftraggeber die Bürgschaftssumme vom Bürgen zurück (der dann entsprechende Regressansprüche an den Auftragnehmer stellen wird).

Die Leistungspflicht der Gewährleistungsbürgschaft beginnt hingegen nach Abschluss des Baus. Also dann, wenn die Abnahme erfolgt ist. Ab diesem Zeitpunkt tritt die vier- oder fünfjährige Gewährleistungsfrist ein. Treten während dieses Zeitraums Mängel auf, ist der Auftragnehmer zu deren Beseitigung verpflichtet. Die Gewährleistungsbürgschaft spricht den Auftragnehmer nicht von dieser Pflicht frei. Vielmehr ist sie für den Fall der Insolvenz des Auftragnehmers gedacht. Dann erhält der Auftraggeber eine finanzielle Entschädigung in Höhe der Bürgschaftssumme und kann ein anderes Unternehmen mit der Mängelbeseitigung beauftragen.

Beide Bürgschaftsformen bieten Vorteile

Heutzutage fordern zunehmend mehr Auftraggeber Sicherheiten für ihre Anzahlungen. Mit einer Anzahlungsbürgschaft kann der Auftragnehmer eine solche Sicherheit bereitstellen. Und mit der Gewährleistungsbürgschaft hat dieser die Möglichkeit, den Sicherheitseinbehalt des Auftraggebers in Höhe von fünf bis zehn Prozent abzulösen, um die volle Rechnungssumme ausbezahlt zu bekommen. Außerdem verbessern beide Bürgschaftsformen die Liquidität des Unternehmens und werden nicht auf die Kreditlinie der Hausbank angerechnet.

Praxisbeispiel

Die Dachbau Meister GmbH übernimmt die Eindeckung einer Industriehalle für 200.000 EUR. Für die Ziegelbestellung benötigt die GmbH 40.000 EUR Anzahlung, um nicht in Vorleistung gehen zu müssen. Der Auftraggeber verlangt dafür eine Sicherheit. Die Dachbau Meister GmbH hat bereits einen entsprechenden Bürgschaftsrahmen und beantragt die Anzahlungsbürgschaft per Avalauftrag. Die Bürgschaftsurkunde lässt sie dem Auftraggeber zukommen und dieser leistet die Anzahlung.

Nach Fertigstellung der Eindeckung vereinbart die GmbH mit ihrem Auftraggeber die Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft, damit nicht 5% des Auftragsvolumens (also 10.000 EUR) für eine Dauer von 4 Jahren (da Bauvertrag nach VOB) einbehalten werden. So wird die Schlussrechnung zu 100 % bezahlt. Der Gewinn aus diesem Auftrag kann in das Wachstum des Unternehmens investiert werden.

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Über Ulf Papke
2009 gründete Ulf Papke das Vergleichsportal Bürgschaft24. Als Innovator der Branche geht Ulf Papke neue Wege, um Unternehmen zu besseren Lösungen und Unternehmern bei wichtigen Entscheidungen zu helfen. Heute ist er mit der Papke Consulting Gruppe als externer Risk Manager ganzheitlich für seine Mandanten da.

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