Zuletzt aktualisiert am 24. Februar 2026
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Der Auftraggeber eines Bauprojekts kann einen Teil der Rechnungssummen bis zum Ende der Gewährleistungsfrist einbehalten. Bei großen oder mehreren Bauprojekten sind das erhebliche Summen, deren Zahlungseingang sich um Jahre verzögert. Mit einer Gewährleistungsbürgschaft können Sie diese Sicherheiten bei Ihrem Auftraggeber auslösen. In diesem Artikel erfahren Sie, ab welcher Auftragssumme Sie eine Gewährleistungsbürgschaft nach VOB abschließen können und wie Sie die Bürgschaft erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Keine gesetzliche Mindestsumme: Rein rechtlich gibt es keine Untergrenze für die Auftragssumme, ab der eine Gewährleistungsbürgschaft nach VOB möglich ist. Entscheidend sind die individuellen vertraglichen Vereinbarungen mit Ihrem Auftraggeber.
- Vorteile kleiner Bürgschaften: Auch bei kleineren Summen hilft die Bürgschaft, eine Vielzahl kleinerer Beträge zu „sammeln“, die sonst über Jahre auf verschiedenen Konten Ihrer Auftraggeber blockiert wären und in der Summe Ihre Liquidität belasten.
- Einfacher Abruf: Über einen bestehenden Bürgschaftsrahmen bei einem Versicherer lassen sich auch kleine Gewährleistungsbürgschaften oft mit wenigen Klicks und ohne erneute Bonitätsprüfung digital abrufen.
- Vermeidung von Verwaltungsaufwand: Die Ablösung vieler kleiner Einbehalte durch Bürgschaften erspart Ihnen das mühsame Nachverfolgen zahlreicher Kleinstbeträge und deren Fälligkeiten über die gesamte Gewährleistungsfrist hinweg.
Was legt ein Bauvertrag nach VOB für die Gewährleistung fest?
Bauverträge sind entweder nach Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) aufgesetzt. Die Regularien im BGB sind auf private Bauherrn zugeschnitten. In der VOB sind ergänzende Regelungen enthalten, die dem Bauvertrag hinzugefügt werden. Dadurch sollen Vertragsbedingungen und Projektvergaben fairer und transparenter gestaltet werden. Nach VOB werden oft Bauverträge für größere Projekte abgeschlossen. Für öffentliche Auftraggeber ist die Aufsetzung des Bauvertrags nach VOB sogar Pflicht.
Wenn der Bauvertrag nach VOB aufgesetzt ist, verjährt der Mängelanspruch nach 4 Jahren. Werden während dieser Frist Mängel angezeigt, wird die Verjährung unterbrochen und nach der Behebung fortgesetzt. Der Auftraggeber ist also gesetzlich dazu berechtigt, bis zum Ende der Gewährleistungsphase von 4 Jahren (VOB) 5% aller Abschlagszahlungen und der Schlussrechnung als Sicherheit zurückzuhalten. Treten in dieser Phase Mängel auf, die von Ihnen ordnungsgemäß beseitigt werden, erhalten Sie nach Ende der Gewährleistungsphase die restlichen 5 Prozent. Wenn Sie gerechtfertigten Mängelansprüchen nicht nachkommen, kann der Auftraggeber das einbehaltene Geld nutzen, um die Mängel von einem anderen Unternehmen beheben zu lassen.
Was leistet die Gewährleistungsbürgschaft?
Damit Sie bei einem Auftrag (und allen weiteren abgeschlossenen Bauprojekten) nicht 4 Jahre auf die vollständige Bezahlung warten, können Sie mit Ihrem Auftraggeber vereinbaren, dass Sie als Sicherheit eine Gewährleistungsbürgschaft hinterlegen. Im Gegenzug zahlt Ihr Auftraggeber die Schlussrechnung zu 100%. Wenn Sie der Mängelbeseitigung während der Gewährleistungsfrist nicht ordnungsgemäß nachkommen, kann der Auftraggeber die Bürgschaft ziehen und erhält die versicherte Summe vom Bürgen (Versicherer auf der Bürgschaftsurkunde) ausgezahlt.
Hinweis:
Die Gewährleistungsbürgschaft wird in einer Höhe von bis zu 5 Prozent der gesamten Auftragssumme ausgestellt.
Ab welcher Auftragssumme kann eine Gewährleistungsbürgschaft nach VOB beantragt werden?
Es gibt keinen Mindestbetrag für Auftragssummen, ab dem eine Gewährleistungsbürgschaft bei einem Versicherer beantragt werden kann. Aber: Bedenken Sie bei der Entscheidung, ob Sie eine Bürgschaft stellen oder 4 Jahre auf die Restzahlung verzichten, dass auch für kleinste Bürgschaftssummen ein Standardtarif abgeschlossen und der Beitragssatz gezahlt werden müssen.
Bei einem kleineren Auftrag sollten Sie sich die Frage stellen, ob sich eine Bürgschaft bzw. die Beitragszahlungen für Sie lohnen. Bei vielen kleinen Gewährleistungsbürgschaften für verschiedene Aufträge lohnt sich eine Bürgschaftsversicherung in jedem Fall, da der Bürgschaftsrahmen weiter genutzt wird als bei einer einzelnen kleinen.
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Wie wird eine Gewährleistungsbürgschaft nach VOB beantragt?
Als Erstes benötigen Sie eine Bürgschaftsversicherung. Über diese erhalten Sie einen Bürgschaftsrahmen, aus dem Sie Bürgschaften beantragen können. Die Gewährleistungsbürgschaft beantragen Sie mit einem Avalauftrag, in dem Sie angeben, dass der Bauvertrag nach VOB aufgesetzt ist. Wenn dem Auftrag zugestimmt wird, können Sie die Bürgschaft abrufen und die Urkunde Ihrem Auftraggeber zukommen lassen. Daraufhin begleicht dieser Ihre letzte Rechnung vollständig.