Ja. Wenn Ihre Branche nicht in unserem Online-Vergleich auswählbar ist, ist das kein Problem. Geben Sie einfach die Kategorie “Sonstige” an. Sie können auch gerne eine Individualanfrage stellen oder uns telefonisch oder per Mail kontaktieren. Hier eine kleine Auswahl der möglichen Bürgschaftsarten:
Bitte verwenden Sie bei Interesse das Anfrageformular.
Der reine Abruf einer Bürgschaft ist normalerweise kostenfrei. Lediglich die Nutzung von Sondertexten, also Mustertexten Ihres Auftraggebers, kann zu geringen Zusatzkosten führen. Diese befinden sich üblicherweise im unteren zweistelligen Bereich.
Ja. Ein Betrieb, der eine Bürgschaftsversicherung abschließen möchte, sollte haftpflichtversichert sein.
Anders als bei Versicherungen wie der Hausratversicherung sind Bürgschaftsversicherungen ein eigenständiger Bereich, für den umfassendes Fachwissen notwendig ist. Das kann man „nicht mal eben so mitmachen“. Bei uns arbeiten Bürgschaftsexperten jeden Tag an den besten Lösungen für unsere Kunden. Wir sind seit Jahren im täglichen Austausch mit den entsprechenden Ansprechpartnern bei den Versicherern, sodass wir Angebote, Rückfragen und individuelle Lösungen schnell und nachhaltig klären können.
Als ungebundene Bürgschaftsexperten sind wir außerdem keinem anderen Unternehmen verpflichtet – außer Ihrem. So können wir die besten Angebote für Ihren individuellen Bürgschaftsbedarf erarbeiten. Zudem haben wir einen umfassenden Online-Vergleich, über den Sie passende Tarife vergleichen und direkt abschließen oder anfragen können.
Der Preis einer Bürgschaft hängt von verschiedenen Faktoren ab. Er wird maßgeblich durch die Höhe des gewünschten Einzellimits und durch die Höhe des Bürgschaftsrahmens bestimmt. Weitere Faktoren sind die Bürgschaftsart sowie der Bonitätsindex des Unternehmens. Ist das Ausfallrisiko eines Unternehmens gering, fallen niedrigere Kosten an als bei einem Unternehmen mit hohem Ausfallrisiko. Ebenfalls werden neu gegründete Unternehmen mit einem höheren Risiko bewertet. Deshalb gelten teilweise andere Konditionen für diese Unternehmen.
Für den Vergleich werden folgende Angaben benötigt.
Sie werden automatisch durch den Vergleich geleitet. Die Auswahlfelder werden Ihnen während des Vergleichs näher erklärt.
Folgende Informationen werden generell für den Abschluss einer Bürgschaftsversicherung, sowie für den Antrag / die Anfrage benötigt:
Sie werden bei der Online-Antragsstellung automatisch durch ein Formular geleitet, in das Sie diese Informationen eintragen können. Haben Sie sich für eine Bürgschaftsversicherung entschieden, können Sie diese einfach mit einer Online-Unterschrift beantragen. Es müssen keine Unterlagen ausgedruckt und wieder eingescannt werden.
Einzellimit: Das Einzellimit bestimmt, wie hoch eine einzelne Bürgschaft maximal sein darf. Benötigen Sie eine Bürgschaft über 20.000€ und eine zweite über 50.000€ muss Ihr Einzellimt mindestens 50.000€ betragen. Sie dürfen dann für die gewünschte Bürgschaft also jede Summe bis 50.000€ wählen. Für höhere Beträge einzelner Bürgschaften muss eine Erhöhung des Einzellimits beantragt werden.
Wählen Sie Ihr Einzellimit also so, dass es mindestens so hoch ist wie die höchste Ihrer einzelnen Bürgschaften.
Bürgschaftsrahmen: Wir empfehlen Ihnen einen Bürgschaftsrahmen oder auch Bürgschaftslinie (Gesamthöhe aller Bürgschaften) in Höhe der jährlich voraussichtlich anfallenden Bürgschaften. Zusätzlich sollten Sie evtl. umzuschuldende Bürgschaften addieren, sofern Sie bestehende Sicherheitseinbehalte oder Bürgschaften umschulden wollen. Ein Beispiel: 20.000€ jährlicher Bedarf und 45.000€ Umschuldung entspricht einer Gesamtlinie von 65.000€. Bitte wählen Sie hier die nächst höhere Bürgschaftslinie über 75.000€. Sie können die Bürgschaftslinie jederzeit erhöhen, sollten Sie eine höhere Linie benötigen.
Nachdem Sie eine Bürgschaftsversicherung abgeschlossen haben, können Sie jederzeit die entsprechenden Bürgschaften abrufen. Der schnellste Weg ist es, die Bürgschaften online über das Kreditportal des Versicherers abzurufen. In der Regel wird die Bürgschaftsurkunde im Original innerhalb weniger Werktage an Sie geschickt. Es ist auch möglich, die Urkunde direkt an den Gläubiger schicken zu lassen. Mehr Antworten zum Thema Bürgschaftsurkunde finden Sie hier.
Sie können Ihre Bürgschaftsversicherung über unseren Online-Vergleich beantragen oder direkt abschließen. Dabei können Sie sich die besten Angebote passend nach Ihrem Bürgschafts- und Unternehmensbedarf filtern.
Wenn Sie mehr persönliche Beratung wünschen, können Sie eine Individualanfrage stellen oder uns per Telefon oder Mail kontaktieren.
Die Formulierung “zahlbar auf erstes Anfordern” bedeutet, dass die in der Bürgschaft vereinbarte Geldsumme bei einer Inanspruchnahme in jedem Fall von dem Versicherer sofort an den Gläubiger ausgezahlt wird. Ist die Auszahlung unrechtmäßig erfolgt, können Sie im Nachhinein gegen die Auszahlung klagen.
Das Versicherungsunternehmen verlangt das ausgezahlte Geld vom Versicherungsnehmer (=Schuldner) zurück.
Der Schuldner ist verpflichtet, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln für seine Verbindlichkeiten aufzukommen. Erst, wenn alle seine Mittel ausgeschöpft sind, übernimmt das Versicherungsunternehmen den Rest seiner Schulden.
Solange die Abwicklung läuft, wird der Bürgschaftsrahmen für den Abruf neuer Bürgschaften gesperrt.
Wird Ihre Bürgschaft vom Gläubiger unrechtmäßig in Anspruch genommen, können Sie mit einer Klage gegen die Auszahlung der Bürgschaftssumme vorgehen. Dieses Klage nennt sich “negative Feststellungsklage”. Bei Bürgschaften auf „erstes Verlangen“ wird die Bürgschaftssumme in jedem Fall ausgezahlt und es kann erst im Nachhinein gegen die Auszahlung vorgegangen werden.
Ist die Forderung berechtigt und der Versicherungsnehmer (Sie) erhebt keinen Einspruch, wird die Bürgschaft in der auf der Bürgschaftsurkunde festgehaltenen Höhe sofort ausgezahlt.
Ebenso wird eine Bürgschaft mit der Klausel “auf erstes Anfordern” sofort ausgezahlt. In den anderen Fällen kommt es auf den Bürgschaftstext und den genauen Sachverhalt an.
Sie können Ihre Bürgschaft auch auf dem Postweg oder per Fax abschließen. Jedoch ist der Online-Abschluss die schnellste und mittlerweile gängigste Variante. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne.
In der Regel erfolgt die Bezahlung per Lastschrift. Bei Problemen kontaktieren Sie uns bitte persönlich.
Das ist vom Versicherer abhängig, bei einigen können die Beiträge auch unterjährig gezahlt werden.
Sie erhalten eine E-Mail mit Ihren Zugangsdaten und einem Link zum Anmeldefeld des Onlineportals. Klicken Sie auf den Link und melden Sie sich dort mit Ihren Anmeldedaten an. Bei Rückfragen melden Sie sich gerne telefonisch bei uns.
Im Onlineportal finden Sie die aktuellen Versicherungsscheine Ihrer Bürgschaften. Haben Sie uns Bürgschaften bei anderen Unternehmen mitgeteilt, so sind auch diese im Portal ersichtlich. Außerdem finden Sie sämtliche Informationen und Änderungen der Bürgschaftspolice.
Die Online-Abwicklung ist deutlich schneller als die Abwicklung per Post oder Fax. Außerdem sind Ihre Bürgschaften immer sofort abrufbar, auch außerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten. So sparen Sie sich den sonst erforderlichen Schriftverkehr. So kommen Sie schneller und mit weniger Aufwand mit Ihren Aufträgen voran.
In unserem Online-Portal finden Sie alle wichtigen Infos rund um Ihre Bürgschaftsversicherung. Auf unserer Homepage finden Sie zusätzlich weitere Informationen und Erklärungen zum Thema Bürgschaftsversicherungen.
Außerdem stehen Ihnen unsere Mitarbeiter jederzeit als Ansprechpartner persönlich zur Verfügung. Melden Sie sich einfach per Mail oder telefonisch bei uns.
Die Bonitätsbewertung (in der Regel der Creditreform, es gibt aber auch weitere Bonitätsindizes) bildet die Grundlage dafür, ob ein Versicherer Ihnen eine Bürgschaftsversicherung anbieten wird oder nicht. Fällt diese zu schlecht aus, ist dem Versicherer das Ausfallrisiko zu hoch und er wird kein Angebot vorlegen. In unserem Online-Vergleich können Sie die Tarife nach Bonitäten filtern.
In der Regel sind Bürgschaftslinien bis 100.000€ oder auch 200.000€ ohne Besicherung möglich. Voraussetzung hierfür ist ein sehr guter bis guter Bonitätsindex (Creditreform). Andernfalls sind Sicherheiten bis zu 20% üblich. Diese sind also wesentlich geringer als bei der Bank.
Als Sicherheit werden üblicherweise die folgenden beiden Optionen akzeptiert.
Ja, auch gewerbliche Mietkautionsbürgschaften können beantragt werden. Nutzen Sie dazu bitte unseren Online-Vergleich.
Ein Bürgschaftsrahmen kann jederzeit, auch unterjährig, erhöht werden. Möchten Sie Ihren Rahmen erhöhen, reicht eine kurze Information über die gewünschte Erhöhung an Bürgschaft24. Wir leiten dann alles Weitere für Sie in die Wege.
Ja, Leasingbürgschaften sind möglich. Stellen sie einfach eine Anfrage.
Ja, es gibt noch Bürgschaften „auf erstes Verlangen“. Die Bürgschaft „auf erstes Verlangen“ muss als Sondervereinbarung in den Bürgschaftstext aufgenommen werden, damit sie gültig ist. Sie bedeutet, dass der Bürge verpflichtet ist, die Bürgschaftssumme bei der ersten Anfrage des Gläubigers auf Auszahlung auszahlen zu müssen. Die rechtliche Grundlage der Auszahlung wird erst im Nachhinein geprüft. Heute spricht man häufig auch von der Bürgschaft „auf erstes Anfordern“.
Einige Kautionsversicherer bieten für Bauträger, Generalübernehmer und Planungsbüros keine Bürgschaftsversicherungen an, da hier ein erhöhtes Ausfallrisiko besteht. Bei guter Bonitätsbewertung gibt es jedoch Versicherer, die auch Unternehmen ohne eigene Bauleistung versichern.
Stellen Sie eine Anfrage, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ja, Sie können auch als Existenzgründer eine Bürgschaftslinie bekommen. Dies ist allerdings schwieriger als bei einem länger bestehenden Unternehmen, da oft noch kein Creditreform-Index vergeben ist. Einige Versicherer bieten auch für Existenzgründer Standardrahmen an, oft aber nur bis zu einer gewissen Höhe.
Ja, theoretisch können Sie beliebig viele Bürgschaften auf einmal besitzen. Diese dürfen jedoch nicht:
Bürgschaften, die das selbe Bauvorhaben / Geschäft betreffen, werden als eine Bürgschaft betrachtet.
Ja, Bürgschaften können gestückelt werden. Jedoch muss für jede Bürgschaft das Einzellimit beachtet werden. Dieses gibt an, wie hoch jede Ihrer Bürgschaften maximal sein darf. Bei einem Einzellimit von 10.000€ darf eine Bürgschaft nicht mehr als 10.000€ betragen. Außerdem müssen Sie Ihre Bürgschaftslinie (=Bürgschaftsrahmen) einhalten. Die Bürgschaftslinie gibt die Summe an, die Ihre gesamten Bürgschaften zusammen maximal betragen dürfen. Bei einer Bürgschaftslinie von 200.000€ dürfen Ihre einzelnen Bürgschaften zusammen nicht mehr als 200.000€ ergeben.
Prinzipiell können Sie den Betrag Ihrer Bürgschaft frei wählen. Beim Bürgschaftsabschluss wählen Sie jedoch eine Bürgschaftslinie und ein Einzellimit.
Es gibt keinen Unterschied. Die Begriffe sind Synonyme füreinander und stehen für das selbe.
Eine Bürgschaftsversicherung sichert die Erfüllung einer Schuld bei einem Auftrag, beispielsweise die vertragsgemäße Mängelbeseitigung während der Gewährleistungsphase eines Bauprojekts, ab. Kann der Auftragnehmer dies nicht erfüllen, zum Beispiel weil er insolvent ist, springt für diese Schuld sein Bürge ein. Bei einer Bürgschaftsversicherung, auch Kautionsversicherung genannt, wird die Bürgschaft durch ein Versicherungsunternehmen übernommen.
Eine Globalbürgschaft ist eine Bürgschaft, die über die Dauer einer Geschäftsbeziehung abgeschlossen wird, wenn immer mit dem gleichen Auftraggeber zusammengearbeitet wird. So muss nicht für jeden Auftrag des gleichen Geschäftspartners eine neue Bürgschaftsurkunde beantragt werden. Die Urkunde kann automatisch ausgestellt werden. Jedoch hat der Versicherer das Recht, die Absicherung eines Auftrags ordentlich zu kündigen, wenn er diesen nicht absichern möchte.
Als Großrisikoversicherung bezeichnet man gewerbliche, bergbauliche und freiberufliche Tätigkeiten, die mit einer Bürgschafts- oder auch Kautionsversicherung abgesichert werden.
Eine Kautionsversicherung sichert die Erfüllung einer Schuld bei einem Auftrag, beispielsweise die vertragsgemäße Mängelbeseitigung während der Gewährleistungsphase eines Bauprojekts, ab. Kann der Auftragnehmer dies nicht erfüllen, zum Beispiel weil er insolvent ist, springt für diese Schuld sein Bürge ein. Bei einer Kautionsversicherung, auch Bürgschaftsversicherung genannt, wird die Bürgschaft durch ein Versicherungsunternehmen übernommen.
Es reicht eine kurze Information an Bürgschaft24. Unsere Experten prüfen dann, ob eine Zusammenlegung der Bürgschaften möglich ist und ob es Angebote mit besseren Konditionen gibt.
Ein Obligo im Allgemeinen beschreibt die Haftung für eine Verbindlichkeit. Das Bürgschaftsobligo, oder auch Gesamtobligo genannt, bezeichnet die Summe der Verbindlichkeiten, die durch alle bestehenden Bürgschaften vorhanden sind. Also die Summe aller aktiven Bürgschaften, die noch nicht abgelaufen oder ausgebucht sind.
Ein Sondertext ist eine eigene Formulierung, die im Bürgschaftstext eingebracht wird und nicht standardmäßig in der Bürgschaftsurkunde steht.
Diese Formulierung muss, bevor sie gültig ist, vom Versicherer geprüft werden. Das Einbringen von Sondertexten kann eine geringe Gebühr (meistens im unteren zweistelligen Bereich) mit sich bringen.
Standardtexte sind Bürgschaftstexte, die bei einer Bürgschaft vom Versicherer standardmäßig vorgegeben werden.
Es werden keine Bürgschaften für Kreditabsicherungen versichert: Bürgschaften für z. B. Bankkredite sind davon betroffen. Es können keine Garantien versichert werden.
Es werden keine Finanzierungsbürgschaften wie z. B. Leasingverträge für Autos versichert.
Nein, Finanzierungsbürgschaften können mit einer Bürgschaftsversicherung bei Bürgschaft24 nicht versichert werden.
Versicherer bieten als Bürge viele Vorteile gegenüber einer Bank. Dazu zählen: keine Anrechnung auf die Kreditlinie, schnellere Abwicklung, geringere Gebühren, bessere Anpassung an Bürgschaftsbedarf:
Als spezialisierter Bürgschaftsmakler verfügen wir über einen „direkten Draht“ zu den jeweiligen Versicherern und deren Abteilungen für Kautionsversicherung. Zudem erhalten Sie generell einen sehr schnellen Service und Rahmenkonditionen falls vorhanden. Haben Sie individuelle Fragen oder wünschen Sie eine Konzeption bzw. Aufteilung auf verschiedene Anbieter um Ihren Bedarf zu optimieren, stellen Sie einfach eine Anfrage an uns unter Anfrage. Wir freuen uns auf ein Telefonat mit Ihnen!
Was passiert mit meinem Antrag?
Ihr Antrag wird nach Eingang bei uns umgehend an den entsprechenden Versicherer weitergeleitet. Sie erhalten nach Eingang eine Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. So können Sie sicher sein, dass wir den Antrag vollständig erhalten haben. Die Bearbeitung bei den Versicherern erfolgt meist innerhalb von 2-10 Tagen je nach Versicherer. Falls es zu Rückfragen kommt oder Bilanzen geprüft werden müssen, kann die Bearbeitungszeit etwas länger dauern. Deswegen sollten Sie generell schnellstmöglich den Antrag stellen.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie unsere E-Mail Adresse „@buergschaft24.de“ zu den von Ihnen erwünschten Absenderadressen in Ihrem E-Mail-Programm einstellen, damit diese nicht im Spam-Ordner landet.