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Enthaftungserklärung für Bürgschaften

Richtige Enthaftungserklärung finden

Hier finden Sie die geeignete Enthaftungserklärung für Ihren Versicherer. Sie können diese sofort herunterladen und ausfüllen.
Enthaftungserklärung erhalten

Jetzt die richtige Enthaftungserklärung finden

Enthaftungserklärungen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer. Nur mit der richtigen Enthaftungserklärung können Sie Ihre Bürgschaft problemlos enthaften lassen. Mit unserem Service finden Sie die richtige Erklärung und können sie direkt herunterladen. Bitte wählen Sie dazu den Versicherer, bei dem Sie die Bürgschaft abgeschlossen haben.
Enthaftungserklärung kostenlos herunterladen:

Wann brauche ich eine Enthaftungserklärung?

Sie benötigen eine Enthaftungserklärung, wenn eine Bürgschaft auf dem Postweg verloren wurde oder nicht mehr auffindbar ist, damit Ihr Bürgschaftsrahmen wieder freigegeben und neue Bürgschaftsurkunden erstellt werden können.

Sie haben folgende Möglichkeiten, um eine Enthaftungserklärung zu bekommen:

Option 1 - Mustererklärung: Die Mustererklärung ist eine sehr allgemein gehaltene Vorlage. Nachteil: Häufig unterlaufen Fehler beim Ausfüllen oder es fehlen versichererspezifische Angaben, weil die Erklärung nicht  passend für jeden Versicherer ist.
Enthaftungserklärung Bürgschaft Muster (versichererunabhängig)
Option 2 - Unser Enthaftungsservice: Wir stellen Ihnen die passende Enthaftungserklärung für Ihren Versicherer bereit. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus. Gerne gehen wir mit Ihnen das Formular gemeinsam durch.
Enthaftungserklärung erhalten

Was passiert, wenn meine Bürgschaft nicht enthaftet ist?

Eine Bürgschaft belastet Ihren Bürgschaftsrahmen so lange, bis diese abgelaufen ist (durch Überschreitung einer selbst festgelegten Befristung) oder bis diese (meist unbefristete Bürgschaft) im Original an den Versicherer zurückgeschickt wurde. Diese wird dann aus Ihrem Obligo (Bürgschaftskonto) ausgebucht und Ihr Bürgschaftsrahmen ist wieder frei zu Ihrer Verfügung. Leider kommt es manchmal vor, dass Bürgschaften verlegt oder gar auf dem Postweg verloren werden und so ihren Empfänger nie erreichen. Hier gibt es zwei mögliche Szenarien:

  1. Bürgschaft soll zurück zum Versicherer
  2. Bürgschaft soll an Ihren Kunden

Wenn die Bürgschaft zurück zum Versicherer geschickt werden soll, dann ist die Bürgschaft meist unbefristet ausgestellt und wird vom Versicherer zurück benötigt, damit dieser den Bürgschaftsbetrag wieder von Ihrem Rahmen ausbuchen kann. Erst dann verfügen Sie wieder über freies Volumen für neue Bürgschaftsurkunden. Wenn die Bürgschaft an Ihren Kunden gehen soll und niemals ankommt, dann muss der Kunde auf der Enthaftungserklärung durch eine Unterschrift bestätigen, dass er die Bürgschaftsurkunde nicht erhalten hat. Ansonsten kann die Bürgschaft nicht neu ausgestellt werden, da nicht zwei Bürgschaften für das selbe Risiko ausgestellt werden können. Ansonsten hätte der Kunde doppelten Anspruch, sollte die Bürgschaft doch noch auftauchen.

Mehr Informationen?

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Experten Djamila Schönewald, Oliver Linz und Nadja Klimek erstellen!
Expertin für Bürgschaften - Djamila Schönewald
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