Angebote erhalten – Wie geht es weiter?
Wenn Sie Angebote erhalten haben, wählen Sie als Nächstes die Bürgschaftsversicherung mit dem für Ihr Unternehmen besten Preis-Leistungs-Verhältnis aus. Dafür ist es wichtig, die Gebühren und Konditionen der Angebote zu verstehen. Wichtig: Nicht immer ist die günstigste auch die “beste” Bürgschaft. Oft fordern Versicherungen zusätzlich zu einem jährlichen Beitrag die Hinterlegung von Sicherheiten. Es können außerdem weitere variable Kosten anfallen oder Konditionen wie Kündigungsfristen passen nicht zu Ihrem Geschäftsmodell und Ihrer Branche.
(In)Transparenz von Bürgschaftsverträgen
Konditionen verstehen
Jahresbeitrag vs. banktechnische Abrechnung (bta)
Es gibt zwei Abrechnungsarten für Bürgschaftsversicherungen: den Jahresbeitrag und die banktechnische Abrechnung.
- Für den Jahresbeitrag wird im Vertrag ein fester Prozentsatz des Bürgschaftsrahmens festgelegt. Dieser Betrag ist jährlich zu entrichten, unabhängig von der Ausnutzung des Rahmens (selbst wenn Sie keine einzige Bürgschaft ausstellen lassen, zahlen Sie für den Gesamtrahmen).
- Bei Bürgschaftsversicherungen mit banktechnischer Abrechnung (auch Abruftarife genannt) zahlen Sie nur für den genutzten Teil des Rahmens für die Nutzungsdauer. Wenn Sie aus einem 100.000 EUR Rahmen eine Bürgschaft für 30.000 EUR mit einer Laufzeit von 3 Monaten bestellen, zahlen Sie genau dafür. Diese sogenannten “Abrufverträge” eignen sich für Unternehmen mit sehr hohem und stark schwankendem (kurzfristigem) Bürgschaftsbedarf. Außerdem ist eine sehr gute Bonitätsbewertung und ein hoher Umsatz erforderlich.
Insgesamt gilt: Die Beitragssumme steigt mit der (bei Verträgen mit banktechnischer Abrechnung genutzten) Bürgschaftssumme, da der Beitrag prozentual berechnet wird.
Der zu zahlende Beitrag ist auch davon abhängig, ob Sie einen Standardrahmen oder einen Individualtarif abschließen (mehr zu Sonderkonzepten: Schritt 8). Bei Standardrahmen zahlen Sie einen festgelegten Preis unabhängig von Ihrer Bonitätsbewertung, solange diese ausreichend ist. Individualtarife werden individuell erarbeitet und berücksichtigen Ihren Firmenhintergrund (Branche, Umsatz, Bonität).
Sonderfall Existenzgründer:
Bei neu gegründeten Unternehmen liegt noch keine Bonitätsbewertung für das Unternehmen vor. Da diese ein zentrales Bewertungskriterium für Versicherungen ist, ergeben sich teilweise andere Konditionen für Neugründer. Prinzipiell können Sie aber als Neugründer eine Bürgschaftsversicherung abschließen. Für Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft liegt der Beitragssatz im selben Bereich wie bei älteren Unternehmen, allerdings wird der Rahmen meist auf eine feste Summe begrenzt. Für Mietkautions- und Leasingbürgschaften liegt die Prämie deutlich über der für ältere Unternehmen. Auch hier wird die Rahmenhöhe bei einigen Anbietern begrenzt. Für Anzahlungsbürgschaften gibt es, anders als für etablierte Unternehmen, keine Standardtarife für Existenzgründer. Hier müssen Bürgschaftslösungen immer individuell angefragt werden.
Sicherheiten
Neben dem Jahresbeitrag sind Sicherheiten der wichtigste Vertragsbestandteil. Ob ein Versicherer ein besichertes Angebot macht, hängt von verschiedenen Faktoren wie Bonitätsbewertung, Bürgschaftshöhe, Branchenrisiko etc. ab.
Wird bei Ihrem Angebot vom Versicherer die Hinterlegung einer Sicherheit gefordert, haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, wie Sie dies machen können. Sie können eine Bankbürgschaft hinterlegen oder die Abtretung/Verpfändung eines Tagesgeldkontos, auf das die geforderte Summe eingezahlt wird, veranlassen.
Bankbürgschaft: Sie stellen eine Bürgschaft Ihrer Bank für die geforderte Summe. Eine Bargeldhinterlegung ist in der Regel nicht nötig. Für eine Bankbürgschaft stellt Ihre Bank möglicherweise Gebühren in Rechnung.
Abtretung/Verpfändung eines Tagesgeldkontos: Dies setzt voraus, dass Sie die Sicherheitshöhe vorweisen können, auch bevor der Auftrag ausgeführt wird und Sie möglicherweise Geld von Ihrem Auftraggeber erhalten. Entsprechende Formulare dazu erhalten Sie von Ihrem Versicherer oder Bürgschaftsvermittler. Diese müssen von der Bank ausgefüllt und unterzeichnet sowie gestempelt werden. Die Hinterlegung einer Sicherheit muss beim Versicherer immer im Original eingereicht werden. Bis zur Verifizierung müssen ca. 7 Werktage eingeplant werden. Erst danach können bereits bestellte Bürgschaften ausgestellt werden.
Kündigungsfristen
Auch Kündigungsfristen sind für einige Unternehmen ein entscheidender Punkt, ob sie sich für oder gegen das Angebot entscheiden. Bei Verträgen mit Jahresbeiträgen sind diese in der Regel einen Monat vor der nächsten Hauptfälligkeit kündbar. Manche Versicherer bieten auch unterjährige Kündigungsfristen an, die in den AVBs aber nicht ersichtlich sind. Deshalb ist die Recherche der genauen Vertragsbedingungen so wichtig.
Gebühren/Zusatzkosten
Folgende Gebühren können je Vertrag oder während des Bürgschaftsantrags fällig werden. Je nach Versicherer können alle oder keine dieser zusätzlichen Gebühren anfallen.
Sondertexte
Wenn Ihr Auftraggeber einen anderen Wortlaut als den Standardtext in der Bürgschaftsurkunde verlangt, müssen Sie die Ausstellung eines Sondertexts mit der Bürgschaft gemeinsam beantragen. Dafür berechnen manche Versicherer einen zweistelligen Betrag.
Ausfertigungsgebühren
Manche Versicherer setzen für die Ausstellung jeder Bürgschaftsurkunde Kosten an.
Teilweise unterscheiden sich die Kosten für unbefristete und befristete Urkunden.
Prozentsatz auf abgerufene Bürgschaft
Anstelle von Ausfertigungsgebühren (Festbetrag) berechnen manche Versicherer einen kleinen Prozentsatz je abgerufener Bürgschaft, der zusätzlich zum Jahresbeitrag gezahlt wird.
Urkundenkopien
Auch für Kopien von Urkunden, zum Beispiel wenn die aktuelle Urkunde nicht mehr auffindbar ist, können Kosten anfallen.
Bürgschaft24-Prinzip nutzen
Schritt 8 – Sonderlösungen und Rabatte nutzen
Ein wichtiger Schritt bei der Wahl des richtigen Bürgschaftsangebots ist die Auseinandersetzung mit den Konditionen der Angebote, die Sie erhalten haben. Damit Sie die Kosten und finanzielle Auswirkung einer Bürgschaftsversicherung für Ihr Unternehmen beurteilen können, sollten Sie sich eine Einschätzung von einem Bürgschaftsexperten geben lassen oder direkt über diese Angebote einholen. Konditionen und Gebühren spielen eine noch größere Rolle, wenn Ihr Bürgschaftsbedarf nicht von einem Standardtarif gedeckt werden kann. Sobald ein Sonderkonzept für Ihren Bedarf erforderlich ist, richten sich die Vertragskonditionen allein nach Ihren Unternehmenszahlen. Bei vorangegangener Bonitätsoptimierung (Schritt 3) sind Sie darauf bestens vorbereitet. Wann ein Sonderkonzept zielführend oder notwendig ist, können Sie hier lesen: Schritt 8 – Sonderlösungen und Rabatte nutzen.