Wann muss ich eine Bürgschaft enthaften lassen?

Zuletzt aktualisiert am 5. November 2025

Es gibt verschiedene Fälle, in denen es notwendig ist, eine Bürgschaft vom Auftraggeber enthaften zu lassen. Damit bestätigt der Auftraggeber, dass er keine Ansprüche mehr erhebt und entlässt den Versicherer aus seiner Rolle als Bürgen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann Sie eine Bürgschaft enthaften lassen müssen und wie Sie dabei vorgehen sollten.

Hier sind die häufigsten Fälle, in denen Sie eine Enthaftungserklärung unterschreiben lassen oder die Bürgschaft anderweitig austragen lassen müssen:

1. Die beantragte Bürgschaftsurkunde ging auf dem Postweg verloren

In seltenen Fällen geht die Urkunde der gerade beantragten Bürgschaft auf dem Weg vom Versicherer zu Ihnen verloren. Damit Sie eine neue Urkunde erhalten, benötigt der Versicherer die Bestätigung, dass Ihr Auftraggeber die verlorene Bürgschaft nicht mehr in Anspruch nimmt, falls diese doch noch auftaucht. Dazu muss Ihr Auftraggeber eine Enthaftungserklärung unterschreiben, auch wenn er die Bürgschaftsurkunde nie erhalten hat. Die unterschriebene Enthaftungserklärung schicken Sie dann per Post an Ihren Versicherer. Dann können Sie eine neue Bürgschaft beziehungsweise eine neue Urkunde beantragen. Der Versicherer stellt eine neue Urkunde aus und schickt Sie Ihnen zu.

Wichtig:
Ihr Auftraggeber muss die nicht erhaltene Bürgschaft enthaften, obwohl Sie und er das Original nie in der Hand hatten. Ansonsten würde ggf. für die doppelte Summe eine Haftung fällig. 

2. Es stehen falsche Angaben auf der Bürgschaftsurkunde

Eine Korrektur falscher Angaben ist meist aufwendig. Deshalb sollten Sie Ihre Angaben noch einmal überprüfen, bevor Sie die Bürgschaft beantragen.

Hier handhaben Versicherer individuell, ob und wie eine korrigierte Urkunde ausgegeben wird. Es besteht die Möglichkeit, einen Nachtrag anzufordern. Manche Versicherer stellen eine Ersatzurkunde aus, ohne dass Sie die fehlerhafte Urkunde zurücksenden müssen. Andere Versicherer fordern die ursprüngliche Urkunde zurück, bevor sie eine neue erstellen und Ihnen zusenden. Außerdem gibt es Austauschurkunden, die dann in Kraft treten, wenn die alte Urkunde beim Versicherer eingegangen und ausgebucht ist. Wenn Sie wissen möchten, wie Ihr Versicherer diesen Fall handhabt, melden Sie sich gerne bei uns.

→ In keinem Fall muss eine Enthaftungserklärung unterzeichnet werden, da die Bürgschaftsurkunde vorliegt, wenn auch fehlerhaft. Die Rücksendung der Urkunde hat den gleichen Effekt wie eine Enthaftungserklärung.

3. Der Auftraggeber hat eine gültige Bürgschaft verloren

Wenn Ihr Auftraggeber die Bürgschaftsurkunde während ihrer Gültigkeitsdauer verliert, muss eine neue Urkunde erstellt werden. Je nach Versicherer erstellt dieser eine Ersatzurkunde oder der Auftraggeber muss eine Enthaftungserklärung unterschreiben. Anschließend wird eine neue Bürgschaft mit neuer Urkunde beantragt.

→ Da die Bürgschaftsurkunde nicht mehr vorliegt, muss bei vielen Versicherern eine Enthaftungserklärung unterschrieben vom Auftraggeber eingereicht werden, damit die Bürgschaft ausgebucht und eine neue beantragt werden kann. Dies ist notwendig, da, falls die erste Urkunde wieder auftaucht, der Versicherer sicherstellen möchte, dass Ihr Auftraggeber nicht plötzlich die doppelte Summe in Anspruch nehmen will.

4. Der Auftraggeber gibt die Bürgschaftsurkunde nicht zurück, obwohl er keine Ansprüche mehr hat

Der Auftraggeber ist nicht dazu verpflichtet, die Urkunde nach ihrem Ablauf unaufgefordert an Sie zurückzuschicken. Meistens müssen Sie Ihren Auftraggeber explizit dazu auffordern. Falls er auch dann die Bürgschaftsurkunde nicht herausgibt, haben Sie nur noch die Möglichkeit einer Herausgabeklage. Die Beiträge, die Sie so lange weiter zahlen müssen, können Sie theoretisch vom Auftraggeber einklagen. Dieser hat schuldhaft zu einer Verlängerung beigetragen. 

Wenn Ihr Auftraggeber die Urkunde verloren hat, kann diese nicht zurückgesendet werden. In diesem Fall muss er eine Enthaftungserklärung unterschreiben, die dem Versicherer zugeschickt wird.

→ Ungültige Bürgschaftsurkunden sollten Sie immer an Ihren Versicherer zurückschicken, damit Sie keine unnötigen Beiträge zahlen und – falls vorhanden – Ihren Rahmen für weitere Bürgschaften freimachen.

5. Unbefristete Bürgschaft zurückgeben

Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Sie fordern die Bürgschaftsurkunde von Ihrem Auftraggeber zurück, wenn sie ihren Zweck erfüllt hat, und schicken diese an Ihren Versicherer zurück, damit die Bürgschaft ausgebucht wird. Falls die Originalurkunde nicht mehr vorhanden ist oder Ihr Auftraggeber aus Gründen bei sich behalten möchte, kann er eine Enthaftungserklärung unterschreiben. Wenn der Versicherer diese vorliegen hat, kann er die unbefristete Bürgschaft ebenfalls ausbuchen.

Sonderfall: gewerbliche Mietkautionsbürgschaft

Bürgschaftsurkunden für gewerbliche Mietkautionen haben eine Besonderheit: Auf der Urkunde selbst befindet sich eine Enthaftungserklärung. Wenn das Mietverhältnis beendet ist und die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde, unterschreibt der Vermieter die Enthaftungserklärung auf der Urkunde und schickt Ihnen die Urkunde zu. Diese reichen Sie dann bei Ihrem Versicherer ein und die Bürgschaft erlischt. Meistens bezahlen Sie die Versicherung für ein Jahr im Voraus. Manche Versicherer erstatten Ihnen den Beitrag anteilig, wenn das Mietverhältnis im laufenden Jahr endet.

Sonderfall: PDF-Bürgschaften

PDF-Bürgschaften sind Bürgschaften, die Sie selbst in einem Versicherungsportal erstellen und nach erfolgreicher Prüfung durch den Versicherer ausdrucken. Diese Bürgschaften enthalten oft auf der Urkunde eine Enthaftungserklärung. Nach Ablauf der Gültigkeit muss Ihr Auftraggeber die Enthaftungserklärung unterschreiben. Wenn die Urkunde mit der unterschriebenen Enthaftungserklärung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist, erlischt die Bürgschaft.

Kurzfassung

  • Eine Enthaftungserklärung ist erforderlich, wenn die Originalurkunde einer Bürgschaft nicht mehr vorhanden ist.
  • Mit der Unterschrift auf einer Enthaftungserklärung bestätigt der Auftraggeber (Gläubiger), dass er keine Ansprüche mehr erhebt.
  • Um eine neue Urkunde zu erhalten, muss meist die Originalbürgschaft oder stellvertretend die unterschriebene Enthaftungserklärung an den Versicherer geschickt werden. Erst dann erstellt dieser eine neue Urkunde.

So geht’s: Urkunde enthaften lassen

Sie müssen sich selbst um die Erstellung einer Enthaftungserklärung kümmern, wenn Sie diese von Ihrem Auftraggeber benötigen. Dabei ist es wichtig, eine Enthaftungserklärung zu nutzen, die auf Ihren Versicherer zugeschnitten ist. Mustererklärungen sind in der Regel zu allgemein.

Die richtige Enthaftungserklärung für Ihre Bürgschaft können Sie hier herunterladen.

Die Enthaftungserklärung lassen Sie dann von Ihrem Auftraggeber unterzeichnen und schicken diese an Ihren Versicherer, damit die Bürgschaft ausgetragen werden kann.

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Über Ulf Papke
2009 gründete Ulf Papke das Vergleichsportal Bürgschaft24. Als Innovator der Branche geht Ulf Papke neue Wege, um Unternehmen zu besseren Lösungen und Unternehmern bei wichtigen Entscheidungen zu helfen. Heute ist er mit der Papke Consulting Gruppe als externer Risk Manager ganzheitlich für seine Mandanten da.

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