Mit der Ausstellung einer Bürgschaft ist der Vorgang noch nicht abgeschlossen. Solange die Bürgschaft besteht, belegt sie einen Teil des vereinbarten Bürgschaftsrahmens. Wird sie nach Abschluss des Auftrags nicht zurückgegeben oder enthaftet, kann sie weiterhin Kapazität binden und gegebenenfalls Kosten verursachen.
Deshalb sollten Unternehmen regelmäßig prüfen, welche Bürgschaften noch benötigt werden. Nach dem Ende der vertraglichen Verpflichtungen kann die Bürgschaftsurkunde häufig zurückgegeben und der entsprechende Betrag im Bürgschaftsrahmen wieder freigegeben werden. Sinnvoll ist es, die Voraussetzungen und Fristen für die Rückgabe bereits im Vertrag eindeutig festzuhalten.
In unseren Ratgebern erfahren Sie, wie Bürgschaften ordnungsgemäß enthaftet werden, welche Bedeutung eine Enthaftungserklärung hat und worauf bei der Kündigung einer Kautionsversicherung zu achten ist. Außerdem erklären wir, welche Schritte sinnvoll sein können, wenn eine Bürgschaft aus Ihrer Sicht unberechtigt in Anspruch genommen wird.
Ein geordnetes Bürgschaftsmanagement schafft Übersicht, hält den verfügbaren Rahmen frei und hilft dabei, vermeidbare Kosten zu reduzieren.