Nicht jeder Bürgschaftsbedarf lässt sich mit einer klassischen Anzahlungs-, Vertragserfüllungs- oder Gewährleistungsbürgschaft abdecken. In bestimmten Branchen entstehen besondere Verpflichtungen gegenüber Behörden, Gerichten, Auftraggebern oder anderen Institutionen. Dafür werden individuell passende Spezialbürgschaften benötigt.
So können Bürgschaften beispielsweise zur Stundung von Zöllen, für grenzüberschreitende Abfalltransporte oder als Sicherheitsleistung in einem Gerichtsverfahren eingesetzt werden. Auch für Rückbau- und Rekultivierungsverpflichtungen, Post- und Lotteriegeschäfte oder die Absicherung von Kundengeldern bei Reiseveranstaltern gelten eigene Anforderungen.
In unseren Ratgebern erläutern wir, welchen Zweck diese Bürgschaften erfüllen und in welchen Situationen sie verlangt werden. Sie erhalten eine erste Einordnung der jeweiligen Voraussetzungen und erfahren, welche Angaben für die Prüfung eines solchen Bedarfs wichtig sein können.
Da Spezialbürgschaften nicht bei jedem Versicherer zum Standardangebot gehören, ist eine gezielte Prüfung besonders wichtig. So lässt sich feststellen, welcher Anbieter die benötigte Bürgschaft darstellen kann und welche Konditionen für Ihr Unternehmen realistisch sind.