Während der Ausführung eines Auftrags und nach dessen Abnahme bestehen unterschiedliche Risiken. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft sichert die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten ab. Nach Abschluss der Arbeiten dient eine Gewährleistungsbürgschaft dazu, mögliche Mängelansprüche des Auftraggebers zu sichern.
Für Auftragnehmer haben diese Bürgschaften einen wichtigen wirtschaftlichen Vorteil: Sie können vertraglich vereinbarte Sicherheitseinbehalte ersetzen. Statt einen Teil der Auftragssumme über Monate oder Jahre beim Auftraggeber zu belassen, wird eine Bürgschaftsurkunde übergeben. Der einbehaltene Betrag kann dadurch früher ausgezahlt und wieder im Unternehmen eingesetzt werden.
In unseren Ratgebern erklären wir die Unterschiede zwischen Vertragserfüllung, Fertigstellung und Gewährleistung. Sie erfahren, wann welche Bürgschaft benötigt wird, welche Regelungen nach VOB oder aufgrund des jeweiligen Vertrags gelten und wie eine Vertragserfüllungsbürgschaft nach der Abnahme abgelöst werden kann.
So stellen Sie in jeder Projektphase die passende Sicherheit und vermeiden, dass unnötig Liquidität gebunden wird.